Von Christiane Eckert
Angeklagt waren eigentlich drei, gekommen sind zwei. Die Verteidigerin des Dritten ist an Corona erkrankt, ihr Kanzleikollege steckt ebenfalls in Quarantäne fest, somit wird vorerst nur gegen zwei Beschuldigte verhandelt. Im Mai lenkte der 22-jährige Bootsführer seine Fischergundel zum Alten Rhein, um einen Kumpel abzuholen. Der wartete mit Rucksack, Fahrrad und 1,5 Kilo Marihuana an der Grenze auf Abholung. Als Dankeschön gab es 20 Gramm des Stoffes, der zweite Kumpel, der ebenfalls mitkam, erhielt 15 Gramm.
Im Schilf versteckt
Als die drei an der Schweizer Grenze wieder in See stachen, erblickten sie die Polizei und versteckten sich im Schilf. Schlussendlich half ihnen das nichts, nun wurden sie doch verurteilt. Neben der Beihilfe beim Schmuggel ging es noch um andere Verstöße gegen das Suchtmittelrecht. Der Erstangeklagte muss 3600 Euro Strafe bezahlen, der Zweitangeklagte erhält sechs Monate auf Bewährung plus 3840 Euro Geldstrafe. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
(VOL.AT/ec)
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