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15-jähriger Schüler bedrohte Lehrerin

Der Angeklagte gab vor Gericht an sich nicht zu erinnern.
Der Angeklagte gab vor Gericht an sich nicht zu erinnern. ©VOL.AT
Geldstrafe wegen Nötigung: Schüler wollte mit angedrohter Gewalt Teilnahme am Unterricht erzwingen.

Von: Seff Dünser (NEUE)

Erneut war am Landesgericht Feldkirch (angedrohte) Gewalt an der Schule Thema eines Strafprozesses. Dieses Mal wurde ein 15-jähriger Schüler wegen versuchter Nötigung schuldig gesprochen. Dafür wurde der unbescholtene Angeklagte rechtskräftig zu einer teilbedingten Geldstrafe von 360 Euro (90 Tagessätze zu je vier Euro) verurteilt. Davon beträgt der unbedingte, zu bezahlende Teil 180 Euro.

Nach Ansicht von Richterin Sabrina Tagwercher hat der Schüler einer polytechnischen Schule im Unterland mit einer Drohung seine Teilnahme am Englisch-Unterricht zu erzwingen versucht. Demnach hat der 15-Jährige zu seiner Englisch-Lehrerin gesagt, er werde alle Lehrer und Schüler zusammenschlagen, wenn er die Klasse verlassen müsse. Zuvor hatte die Englisch-Lehrerin ihm mitgeteilt, er dürfe wegen verschiedener Vorkommnisse nicht am Englisch-Unterricht teilnehmen und müsse das Klassenzimmer verlassen.

Keine Erinnerung

Ihr Mandant sei wütend gewesen und habe sich ungerecht behandelt gefühlt, sagte die Verteidigerin. Der Angeklagte gab vor Gericht zu Protokoll, er habe keine Erinnerung an die ihm vorgeworfene Drohung. „Aber es könnte durchaus sein, dass ich die Lehrerin bedroht habe.“ Denn wenn er aggressiv sei, sage er, was er nicht sagen sollte. Wegen der Probleme mit der Englisch-Lehrerin wird der Schüler von anderem Lehrpersonal separat in Englisch unterrichtet.

Drei Diversionen

Die mögliche Höchststrafe für den Jugendlichen hätte sechs Monate Haft oder 360 Tagessätze betragen. Die verhängte Geldstrafe fiel derart niedrig aus, dass sie im Leumundszeugnis des jungen Vorbestraften nicht aufscheinen wird. Eine Diversion wurde dem türkischstämmigen Minderjährigen nicht gewährt, weil in der Vergangenheit bereits drei Strafverfahren diversionell erledigt wurden, zweimal mit gemeinnütziger Arbeit und einmal mit einem außergerichtlichen Tatausgleich.

(NEUE)

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