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"1440 Euro Strafe für Tierquäler angemessen

1440 Euro Geldschrafe für Vorarlberger Landwirt für Erschlagen einer Kuh
1440 Euro Geldschrafe für Vorarlberger Landwirt für Erschlagen einer Kuh ©Archiv/Themenbild
Bregenz - Die brutale Abschlachtung einer Kuh durch einen Landwirt entsetzte die Öffentlichkeit. „Die gerichtliche Verurteilung des Bauern zu einer Geldstrafe von 1440 Euro ist für viele zu gnädig. Ich halte die Strafe jedoch für angemessen“, sagt Erik Schmid vom Landesveterinäramt.
Kuh brutal abegeschlachtet
Katze Kopf abgeschnitten

Immerhin hätte der Richter damit zwei Drittel des möglichen Strafrahmens ausgeschöpft.

Grobe Vernachlässigungen

Immer wieder kommt es bei der Tierhaltung zu groben Vernachlässigungen. Halbverhungerte Kühe, verwahrloste Ställe, unsachgemäßes Schlachten: Nicht selten führen solche Fälle zu Verwaltungsstrafverfahren, im Extremfall auch zu einer gerichtlichen Angelegenheit. „Für die Verwaltungsbehörden ist es unerheblich, wie hoch die unbedingte Strafe bei Gericht ausfällt, die Bezirkshauptmannschaften nehmen gerichtliche Verurteilungen wegen Tierquälerei immer öfter zum Anlass, gegen die verurteilte Person eine lebenslanges Tierhalteverbot zu verhängen, was im Sinne der Verhinderung weiterer Übergriffe auf Tiere wohl die wichtigste Maßnahme ist.

Katze Kopf abgeschnitten

So ist gerade die letzten Tage ein solches Tierhalteverbot gegen jenen Mann rechtskräftig geworden, der in Feldkirch zu 480 Euro verurteilt wurde, weil er einer Katze den Kopf abgeschnitten hatte“, infomiert Schmid. Aktuell laufen in Vorarlberg derzeit drei solcher Verfahren, übers Jahr spricht Schmid von durchschnittlich einer „Handvoll“.

Den ganzen Artikel lesen Sie in den “Vorarlberger Nachrichten”.

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