Zwei Gruppen von Teenagern hatten sich zunächst mit Scherzanrufen gehänselt, dann trafen sich die Jugendlichen in Höchst unter einem Baumhaus. Ein 14-jähriger Höchster wollte seinen Altersgenossen besonders imponieren und ließ sein Klappmesser auf- und zuspringen. Das ist ganz schön scharf, machte er seinem Kontrahenten gekonnt Angst. Das kostete den jungen Mann nun eine Verurteilung wegen gefährlicher Drohung. Bestraft wird der Jugendliche allerdings nur, wenn er innerhalb der nächsten drei Jahre erneut etwas anstellt. Der Bub, der gerade noch als strafmündig gilt, hat eingesehen, dass er derartige Aktionen künftig lassen muss und auch die Eltern waren glücklich und dankbar, dass ihr Sohn mit einem blauen Auge davongekommen ist. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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