Der Bursche war allerdings nicht alleine unterwegs, sondern mit seinem Erziehungsberechtigten, der neben ihm saß. Ebenfalls auf sich aufmerksam machte ein mit 1,6 Promille alkoholisierter Autofahrer, der seine Windschutzscheibe nicht vom Schnee befreit hatte und lediglich durch ein kleines Guckloch nach draußen sah.
Gerhard Ellensohn, Kommandant der Landesverkehrsabteilung, konnte zu den Umständen der Fahrt des 14-Jährigen vorerst keine genaueren Angaben machen. Es sei aber nicht davon auszugehen, dass der Jugendliche das Steuer übernommen habe, weil der Vater alkoholisiert gewesen sein könnte. “Es wird wohl so gewesen sein, dass er ihn einfach hat fahren lassen”, sagte Ellensohn. Beide werden bei der Bezirkshauptmannschaft Bregenz angezeigt.
Jenem Autolenker, der das Guckloch mit einem Durchmesser von rund 15 Zentimeter für ausreichend hielt, wurde vorläufig der Führerschein abgenommen. Er war einer von sechs Verkehrsteilnehmern, die in der Nacht ihre Lenkberechtigung abgeben mussten. Nach 90 durchgeführten Vortests gab es am Ende insgesamt sieben Anzeigen wegen Alkoholisierung.
Wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen wurden 60 Fahrzeuglenker angezeigt, nach dem Kraftfahrgesetz vier. Für kleinere Übertretungen wurden insgesamt 61 Organmandate ausgestellt.
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