Weil der Angeklagte drei Verbrechen auf einmal begangen habe, war laut Richter Andreas Mair eine hohe Haftstrafe notwendig. Das Geständnis bezüglich des Einbruchdiebstahls wertete Mair hingegen als mildernd. Das Urteil der Geschworenen viel nicht einstimmig aus. Einer der acht hielt den Angeklagten in Bezug auf das Verbrechen des versuchten Mordes für nicht schuldig. Der 28-Jährige wurde außerdem zu einer Geldstrafe in der Höhe von 1.500 Euro verurteilt. Verteidiger Thaddäus Schäfer meldete Berufung an.
Der Angeklagte hatte bereits beim ersten Verhandlungstermin im November des vergangenen Jahres den ihm vorgeworfenen Mordversuch vehement bestritten und sich nur des versuchten Einbruchsdiebstahls schuldig bekannt. Er sei nur deshalb im stark angetrunkenen Zustand in das Haus des Paares eingedrungen, um sich weitere Alkoholika zu besorgen, begründete der Beschuldigte damals seine Tat. Als er seine späteren Opfer im Schlafzimmer sah, sei es zu einer Rangelei mit dem Ehemann gekommen.
Die Einbruchsopfer bestritten allerdings die Schilderung des Beschuldigten. Der Mann sei auf sie zugegangen und habe insgesamt dreimal gemeint: “I hack euch zamm”, erklärten der 59-jährige Mann und dessen Ehefrau.
Mehrere als Zeugen geladene Polizisten gaben jedoch an, dass zu Beginn der Untersuchungen von einer derartigen Drohung keine Rede gewesen sei. “Ich weiß nichts von einer Drohung, wenn ich was gewusst hätte, dann hätte ich es wahrscheinlich im Amtsvermerk festgehalten”, meinte eine Polizeibeamtin. Der Verteidiger warf einem der Polizisten vor, durch eine Suggestivfrage die Opfer zu der Aussage über die Drohung bewegt zu haben. Das Motiv des 28-Jährigen blieb bis zuletzt im Dunkeln.
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