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13 Mio. für abgesagte Schulveranstaltungen: Anträge bei Schulstornofonds möglich

Im Schulstornofonds befinden sich 13 Millionen Euro.
Im Schulstornofonds befinden sich 13 Millionen Euro. ©APA/HANS PUNZ
Ab dem heutigen Montag können Anträge gestellt werden, wenn Schulveranstaltungen abgesagt werden mussten. Im Schulveranstaltungsausfall-Härtefonds befinden sich 13 Millionen Euro.

Ab heute, Montag, können Schulen Anträge beim mit 13 Mio. Euro dotierten COVID-19-Schulveranstaltungsausfall-Härtefonds stellen. Damit sollen Kosten für aufgrund der Corona-Pandemie abgesagte mehrtägige Schulveranstaltungen ersetzt werden, die zwischen 11. März und Anfang September stattgefunden hätten.

Regelung soll für alle Schulen gelten

Die Regelung soll für grundsätzlich alle Schulen und Arten mehrtägiger Schulveranstaltungen (Skikurse, Sportwochen, Sprachreisen etc.) gelten. Ersatzfähig sind Fahrt- und Nächtigungskosten, Verpflegung oder Eintritte. Keine schulbezogenen Veranstaltungen sind Maturareisen.

Zunächst müssen die Schulen als Sammelantragsteller für die Eltern aber versuchen, mit ihren Vertragspartnern eine Verschiebung der Reise bzw. eine kostenlose Stornierung zu erzielen. Erst wenn dies scheitert, kann ein Ersatz beim Fonds beantragt werden.

Die Abwicklung übernimmt der Österreichische Austauschdienst (OeAD). Geschäftsführer Jakob Calice rechnet mit über 7.000 Anträgen. "Sollte es zu überzogenen Stornokosten der Vertragspartner kommen, werden die Eltern nicht im Stich gelassen und erhalten ihre Kosten retourniert." Bei überschießenden Forderungen werde man mit der Finanzprokuratur zusammenarbeiten. "Wenn Unternehmen, die ja auch unter großem Druck stehen, anfangen überzogene Rechnungen zu stellen, kann man auch in die Richtung gehen, dass man sagt, mit bestimmten Anbietern wollen die Schulen nicht mehr kooperieren", so Calice zur APA.

So werden die Stornokosten verrechnet

Zur Orientierung über angemessene Stornokosten hat das Bildungsministerium eine Vereinbarung mit dem Fachverband der Reisebüros in der Wirtschaftskammer geschlossen. Demnach sollen für Reisen zwischen 11. März und Ostern keine Stornokosten verrechnet werden, ab dem 14. April maximal 15 Prozent und ab Mitte Juni maximal zehn Prozent der Buchungskosten.

Für eine schnellere Abwicklung schließt der OeAD derzeit mit großen Reiseveranstaltern, die den Empfehlungen folgen, Vereinbarungen ab. Schulen haben dann die Möglichkeit, in einem Fast-Track-Verfahren beim OeAD die Rückerstattung zu beantragen.

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(APA/Red)

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