Bei 683 der 13.209 Personen handelte es sich um Bezieher der Mindestsicherung, denen ein Zuschuss von 150 Euro gewährt wurde. Dieser Betrag konnte unter Umständen auf bis zu 250 Euro – die reguläre Höhe des Heizkostenzuschusses – aufgestockt werden. Im Winter 2011/12 hatten 12.588 Haushalte die Beihilfe bezogen, damals noch ohne explizite Regelung für Mindestsicherungsbezieher.
(APA)
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