Der Rumäne ist bereits vorbestraft. Im Mai wurde er verurteilt, weil er mit einem falschen rumänischen Führerschein unterwegs war. Dieses Mal geht es um Sachbeschädigung.
Nach einem Lokalbesuch in Bezau hatte der junge Mann Ärger mit einem anderen Gast des Lokals. Vor der Türe draußen trat der Beschuldigte gegen die hintere Seitenwand des Wagens des anderen Gastes und verursachte dadurch einen Schaden von über 4.000 Euro. Für seine Zerstörungswut wurde der Rumäne nun zur Kasse gebeten. 1040 Euro Geldstrafe „darf“ er in 100-Euro-Monatsraten abstottern. Dazu kommen noch 150 Euro Verfahrenskosten und die Versicherung wird sich vermutlich auch noch melden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
(red)
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