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100-fache Vergewaltigung: Neuer Prozess

Feldkirch - Im Juli vergangenen Jahres wurde am Landesgericht Feldkirch ein 27-jähriger Türke wegen Vergewaltigung vom Schwurgericht zu zehn Jahren Haft verurteilt.

Der 27-Jährige wurde für schuldig befunden, seine Ehefrau innerhalb von drei Jahren mehr als 100 Mal vergewaltigt zu haben. Die Verteidigung bekämpfte das Urteil und bekam nun vom Höchstgericht recht. Der Prozess muss wegen Nichtigkeit nochmals neu durchgeführt werden.

Wohl jedem im Verhandlungssaal wurde mulmig, als damals die Vorwürfe gegen den jungen Automechaniker erörtert wurden. Während der Ehe zwischen Cousin und Cousine habe Gewalt und Demütigung regiert. Die junge Frau, die eine sehr erfolgreiche, intelligente Schülerin gewesen ist, gab an, immer wieder aufs Brutalste vergewaltigt worden zu sein. Der Anatolier habe ihren Kopf gegen die Wand geschlagen und sie mit dem Umbringen bedroht. Die Eltern, welche die Hochzeit eingefädelt hatten, wollten nichts von Scheidung wissen. Nach drei Jahren und zwanzig Krankenhausaufenthalten habe sich die Frau zur Anzeige durchgerungen. Die Verteidigung betonte damals bis zuletzt, dass es gravierende Widersprüche gebe. So hätte die Frau im fraglichen Zeitraum mehrmals verschiedene Ärzte wegen ihres angeblichen Kinderwunsches konsultiert. Die Einvernahme von weiteren Zeugen, unter anderem der betreffenden Mediziner, wurde damals im Prozess beantragt, vom Gericht jedoch abgelehnt. „Die Verteidigung bekämpfte deshalb die Entscheidung und hatte beim Obersten Gerichtshof in Wien Erfolg“, bestätigt Pressesprecher Reinhard Flatz. Das gesamte Verfahren muss nun wiederholt werden. Wieder werden Geschworene über Schuld oder Unschuld des Angeklagten befinden müssen.

Anberaumt wurde der Prozess für den 19., 20. und 26. Juni. Die Möglichkeit, dass man nicht die gesamten drei Tage verhandeln wird müssen, besteht. Den Vorsitz wird Richter Wilfried Marte führen. Ob die Version der Frau stimmt oder die Schuld des Mannes zweifelhaft ist, wird in jedem Fall eine schwierige Entscheidung für die Laienrichter.

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