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100.000 Euro unterschlagen und verspielt

43-jähriger Filialleiter einer Lebensmittelkette schaltete vom "harten beruflichen Alltag" ab indem er insgesamt fast 100.000 Euro verspielte - das Geld hatte er zuvor unterschlagen.

„Ich bin eigentlich immer sehr gern arbeiten gegangen“, erinnerte sich heute, Donnerstag, der 43-jährige Gerhard S. im Wiener Landesgericht. Über 20 Jahre war er als Filialleiter einer großen Lebensmittel-Kette beschäftigt. Im November 2003 wurde er fristlos entlassen: Immer wieder hatte er die Tageslosungen nicht ordnungsgemäß abgeliefert, sondern im Prater oder im Kasino verspielt. Unumwunden gab er zu, seit rund zwei Jahren 92.000 Euro veruntreut und zur Gänze in den Sand gesetzt zu haben.

Spielen als Ersatzbefriedigung und Stressbewältigung

„Ich hab’ immer schon ein bisserl gespielt. Aber im Rahmen. Zum Schluss war’s dann halt ganz extrem“, gestand der 43-Jährige. Familiäre Schwierigkeiten und sein harter beruflicher Alltag hätten das begünstigt: „Es war eine Ersatzbefriedigung für den Stress, den wir im Handel haben. Da bin ich halt am Abend ins Kasino gefahren.“

In der Familie wiederum habe er „nicht so reden können“. Der Vater einer erwachsenen Tochter verstand sich mit seiner Frau nicht mehr besonders gut. Ein Grund war, „dass wir uns halt nicht viel geleistet haben“. Gerhard S. verwendete nämlich auch sämtliche privaten Mittel, um in Spielhallen das Glück zu finden, das ihm daheim offenbar abging.

Er machte sich gar nicht die Mühe, seine Unterschlagungen großartig zu kaschieren. Er warf einfach die Tageseinnahmen so lange nicht in den Nachtresor einer nahe gelegenen Bank, bis es seinen Vorgesetzten auffallen musste.

Erst jetzt versucht er, seine Spielsucht in den Griff zu bekommen. Zwei Mal wöchentlich nimmt er eine Beratung in Anspruch. Er bemüht sich auch um einen Therapieplatz. Seine Ehefrau tangiert das nicht mehr. „Scheidungstermin ist der 13. März“, wusste Verteidiger Thomas Lechner.

Bei einem Strafrahmen von bis zu zehn Jahren ließ der Schöffensenat (Vorsitz: Claudia Geiler) Milde walten. Gerhard S. wurde zu zweieinhalb Jahren Haft, davon acht Monate unbedingt verurteilt. Er erbat sich Bedenkzeit. Staatsanwältin Natascha Michel gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.

Redaktion: Elisabeht Skoda

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