Teuer bezahlen muss der Dornbirner seinen jahrelangen Konsum von Kinderpornografie. Der monatlich netto 1700 Euro verdienende 26-Jährige wurde dafür zu einer unbedingten Geldstrafe von 10.800 Euro verurteilt – 360 Tagessätze zu je 30 Euro. Zudem wurde über ihn gestern am Landesgericht Feldkirch eine bedingte Haftstrafe von sechs Monaten verhängt. Schuldig gesprochen wurde der einschlägig vorbestrafte Angeklagte der Vergehen der pornografischen Darstellung Minderjähriger im Zeitraum zwischen 2007 und 2012. Das Urteil, das der Angeklagte annahm, ist nicht rechtskräftig.
Reumütiger Angeklagter
Als Jugendlicher war er 2003 wegen sexuellen Missbrauchs zu einer bedingten Freiheitsstrafe von fünf Monaten verurteilt worden. Hätte der reumütig geständige Angeklagte den ihm jetzt angelasteten Kinderporno-Konsum bestritten, wäre gestern die Gefängnisstrafe unbedingt ausgefallen, sagte Richter Peter Mück in seiner Urteilsbegründung. Der ledige Arbeiter gab zu, fünf Jahre lang Kinderpornografie aus dem Internet heruntergeladen zu haben. Sein Vorstrafenregister weist neben dem sexuellen Missbrauch auch noch eine Eintragung wegen versuchten Einbruchdiebstahls aus dem Jahr 2008 auf. Der Staatsanwalt forderte eine „sehr strenge Strafe“, aus spezial- und generalpräventiven Erwägungen.
„Was empfindet jemand, der sich derart grauenhafte Bilder anschaut?“, fragte der Richter den Angeklagten. „Geilt Sie das auf?“ Bei den Bildern handle es sich auch um „Grauslichkeiten mit Blut“. Derart missbrauchten Kindern „zerstört man das Leben“. Gäbe es keine Konsumenten, würde auch keine Kinderpornografie hergestellt, merkte der Richter an.
„Hass gegen mich selbst“, empfinde er, gab der Angeklagte zur Antwort. Es tue ihm leid, dass er keine Hilfe in Anspruch genommen habe. Er werde es jetzt mit einer Therapie gegen seine Neigung zur Pädophilie versuchen.
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