Am Landesgericht Feldkirch wurde ein Oberländer wegen Herunterladens kinderpornografischer Bilder aus dem Internet zu fünf Monaten bedingter Haft sowie 10.500 Euro Geldstrafe verurteilt. Der Mann zeigte sich geständig, dennoch fiel die Strafe “happig” aus. Grund dafür war der lange Tatzeitraum von zehn Jahren und die Unmenge von Bildern.
Angeklagter bereits in Therapie
Positiv wertete das Gericht, dass sich der Mann bereits in Therapie begeben hat, dass er geständig und bislang unbescholten war. Das Urteil ist rechtskräftig.
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