Das Bezirksgericht Bludenz hat dem bisher unbescholtenen Welfenprinzen die Möglichkeit einer außergerichtlichen Einigung eingeräumt. Der Prinz hat die vorgeschlagene Summe von 10.000 Euro und ein Teilschmerzensgeld in unbekannter Höhe überwiesen. Das Bezirksgericht Bludenz stellt nun das Strafverfahren wegen vorsätzlicher Körperverletzung ein.
Der Ehemann von Prinzessin Caroline von Monaco wurde vorgeworfen, Ende Februar bei einer Party im Nobelskiort Zürs am Arlberg den 31-jährigen Vorarlberger Tontechniker Marco Rusch beschimpft und mit Wucht in den Allerwertesten getreten zu haben. Der behandelnde Arzt von Rusch hatte damals wegen der Verletzung Anzeige erstattet und so den heiklen Fall ins Rollen gebracht. Nach eingehender Prüfung der Sachlage hatte die Staatsanwaltschaft Anklage gegen den Prinzen erhoben.
Auf Grund seiner Unbescholtenheit wurde Prinz Ernst August „wie jedem anderen Bürger auch“ die Möglichkeit eingeräumt, in den Genuss einer so genannten Diversion kommen. Das bedeutet, wenn er die vom Gericht geforderte Summe bezahlt, wird das Strafverfahren wegen vorsätzlicher Körperverletzung nach Zustimmung des Bezirksgerichtes Bludenz eingestellt. Das ist geschehen. Laut dem Pressesprecher des Landesgerichts Feldkirch, Heinz Bildstein wird es auch keine Strafregistereintragung geben.
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