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1. Nationalratssitzung im Ersatzquartier in der Hofburg

Nationalratspräsidentin Bures bei der Fertigstellung des Ersatzquartiers des Nationalrates in der Wiener Hofburg.
Nationalratspräsidentin Bures bei der Fertigstellung des Ersatzquartiers des Nationalrates in der Wiener Hofburg. ©APA
Live ab 9 Uhr: Der Nationalrat tritt am Mittwoch erstmals zu einer Sitzung im Ersatzquartier in der Hofburg zusammen. Nationalratspräsidentin Bures gibt dazu eine Erklärung ab.
Bilder vom Plenarsaal in der Hofburg

Nationalratspräsidentin Doris Bures (SPÖ) gibt anlässlich der ersten Sitzung im Ausweichquartier eine Erklärung ab.

Debattiert wird im Anschluss der Abschluss des Eurofighter-U-Ausschusses, beschlossen eine Verländerung der Wohnbauförderung. Für eine “Dringliche Anfrage” wäre zunächst die FPÖ am Zug. Im Folgenden das Plenarprogramm im Detail.

1. REDE BURES

Nationalratspräsidentin Doris Bures (SPÖ) gibt anlässlich der ersten Sitzung im Ausweichquartier eine Erklärung ab.

2. AKTUELLE STUNDE

“Direkte Demokratie und Selbstbestimmung statt CETA- und TTIP-Diktate” lautet das von der FPÖ gewählte Thema.

3. AKTUELLE EUROPASTUNDE

Die Grünen lassen über “Stopp für Glyphosat – Kein Gift auf unsere Teller” diskutieren.

4. WOHNBAUFÖRDERUNG

Die Bundesländer sollen künftig dazu ermächtigt werden, den Wohnbauförderungsbeitrag autonom festzulegen und einzuheben. Die entsprechende Festlegung im Rahmen der Finanzausgleichsverhandlungen wird nun auch gesetzlich determiniert. Bisher betrug der Wohnbauförderungsbeitrag einheitlich ein Prozent der Bemessungsgrundlage der Sozialversicherung. Er wird je zur Hälfte von Dienstnehmer und Dienstgeber getragen. Nunmehr erhalten die Länder die Möglichkeit, die Höhe des Tarifs selbst festzulegen. Für den Fall, dass ein Bundesland für 2018 keine diesbezügliche Regelung trifft, soll ein Tarif von jeweils 0,5 Prozent gelten. Die Abgabe wird künftig im Rahmen der Sozialversicherung eingehoben.

Anpassungen vorgenommen werden zudem beim Selbsterhalterstipendium. Dieses wurde in der Vergangenheit angehoben und beträgt nun höchstens 8.580 statt wie bisher 7.272 Euro. Damit muss aber auch der bisherige Verdienst höher sein, um das Stipendium erhalten zu können. Konkret geht es nun darum, durch Adaptierung der Inkrafttretensbestimmung für jene 300 Studenten eine Zuerkennung sicherzustellen, die bereits schriftlich über ihren Anspruch informiert wurden, aber durch die Neuregelung kein ausreichendes Einkommen vorweisen können. Geregelt wird dies derart, dass die neuen Voraussetzungen erst ab dem Studienjahr 2018/2019 gelten.

Ebenfalls in der Debatte behandelt wird der Bundesrechnungsabschluss. Ende 2016 betrug das Vermögen des Bundes 91,65 Mrd. Euro und war damit um 4,5 Prozent größer als 2015. Problematisch ist laut Rechnungshof, dass nicht nur das Vermögen, sondern auch die Fremdmittel im letzten Jahr um 5,1 Prozent gewachsen sind. Grund dafür sind der Anstieg der Finanzschulden um 4,3 Prozent und neue Rückstellungen zur Sicherung des Rückkaufs der durch den Kärntner Ausgleichszahlungs-Fonds begebenen bundesgarantierten Anleihen und Verbindlichkeiten aus dem Zuschussvertrag mit den ÖBB. Für die Verzinsung der Finanzschulden wurden 5,9 Mrd. Euro aufgewandt.

Im Vergleich zu 2015 verschlechterten sich 2016 sowohl das Nettoergebnis (-4,699 Mrd. Euro; +98,5 Prozent) als auch der Nettofinanzierungssaldo (-3,134 Mrd. Euro; +168,4 Prozent). Ausschlaggebend für diese Entwicklung war der Rückgang der Abgabenerträge insbesondere bei der Lohn- und Kapitalertragsteuer. Außerdem stieg der betriebliche Sachaufwand stark an.

(APA)

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