Ein 24-jähriger Oberländer musste sich am Landesgericht Feldkirch wegen Vortäuschung einer mit Strafe bedrohten Handlung sowie falscher Beweisaussage verantworten. Der Mann hatte zu viel Geld ausgegeben und traute sich nicht, dies seiner Freundin zu beichten. Da erfand er einen Raubüberfall. Danach stellte er die Sache allerdings richtig. An einer Verurteilung führt kein Weg vorbei. Die Strafe: 1.680 Euro. Er akzeptiert das Urteil, kann es sich aber, weil er nicht anwaltlich vertreten ist, noch drei Tage überlegen. Die Staatsanwaltschaft ist einverstanden mit der Entscheidung.
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