Karoline Redler wurde im November 1944 durch das Fallbeil hingerichtet. Das Todesurteil wurde nach einer Anzeige von zwei Vorarlbergerinnen ausgesprochen. Redler hatte sich bei einem Wortwechsel in einer Arztpraxis kritisch zu den Kriegsvorgängen geäußert, die ihr zur Last gelegten Aussagen aber nicht gemacht.
Jürgen Thomas Ernst hat auf Grund der Fakten ein Szenendrama entwickelt.
Regisseur Harald Petermichl hat sich für eine komprimierte Fassung entschieden, die den Sachverhalt in einfacher Konstruktion wiedergibt und emotionale Momente oder auch die Banalität der nationalsozialistischen Propaganda leicht betont.
Der Wert des Stückes Karoline Redler liegt einerseits darin, dass es die Diskussion über die Zeitgeschichte anzuregen vermag, andererseits greift es einen Fall auf, der nicht nur die NS-Justiz beleuchtet, sondern auch das Fortdauern inhumaner Gesinnung nach 1945:
Erst in den späten achtziger Jahren hat die Stadt Bregenz eine Gedenktafel für Opfer wie Karoline Redler anbringen lassen, Richter und Staatsanwälte wurden für derlei Urteile, die rein dem Terrorregime dienten, im Allgemeinen nicht belangt.
Das Stück Karoline Redler steht mehrere Wochen auf dem Spielplan des Vorarlberger Landestheaters.
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