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Häusle: Tag fünf – neuerlich Entlastung

Nächster Tag im Häusle-Prozess.
Nächster Tag im Häusle-Prozess. ©VOL.AT/Eckert
Ehemaliger Betriebsleiter zieht wiederholt Aussagen gegen Martin Bösch zurück.
Häusle-Prozess beginnt
Prozess geht in die dritte Runde

Der heutige Tag beginnt mit der weiteren Einvernahme des ehemaligen Betriebsleiters. Der 56-Jährige war zunächst Betriebsleiter, dann ab April 2015 auch in der Geschäftsleitung tätig. Er war zuständig für Logistik, Betrieb und Infrastruktur. Der bislang Unbescholtene hatte vor der Polizei den Ex-Geschäftsführer Martin Bösch noch mehrfach belastet. Bereits gestern erklärte der Drittangeklagte allerdings, dass er enorm unter Druck gestanden habe und dass seine damaligen Aussagen nicht korrekt waren.

Falsche Angaben

„Ich ziehe meine Aussagen gegen Herrn Magister Bösch zurück und ersetze sie durch meine gestrigen Angaben“, bestätigt der 56-Jährige auch heute, dass er in der Vergangenheit  vor der Polizei falsch ausgesagt und den ehemaligen Geschäftsführer Bösch zu Unrecht belastet habe. Bösch habe ihm gegenüber in keinem Vieraugengespräch Anweisungen gegeben, illegal Müll einzuarbeiten. Ebenso wenig habe Bösch in einer Betriebsversammlung angeordnet, widerrechtlich Rückstände einzugraben. Somit ist von dieser Seite her nichts mehr Belastendes für Bösch übrig geblieben. Der 56-Jährige führt im Anschluss aus, was seine Zuständigkeiten und Aufgaben waren.

Kein Drängen zum Sparen

Der Diplomingenieur führt in seinen Aussagen weiter aus, dass es beispielsweise bei der Erstellung von Budgets keinerlei Druck seitens Bösch gegeben habe. „Magister Bösch hat immer äußerst korrekte und für beide Seiten faire Planungen gemacht“, sagt der Drittangeklagte heute. Gespräche und Drängen bezüglich „Sparen von Entsorgungskosten“ habe es ebenso wenig gegeben wie Druck zu anderem Sparen.   Wenn drei Radlader in einem kurzen Zeitraum einen Motorschaden mit Gesamtkosten von rund 180.000 Euro haben, entstehe Druck auf einen technischen Leiter, aber damit habe Bösch nichts zu tun gehabt. Das Instandhaltungsbudget sei immer realistisch und fair geplant gewesen.  

Anderer Druckmacher

Thomas Habermann habe hingegen Druck gemacht, permanent und unnachlässig. „Habermann hat mich gedrängt, eine ganze Reihe von Leuten, ich glaube, es waren zirka 15 bis 19 Personen, kurz vor Weihnachten zu kündigen oder zu entlassen“. Als Richter Andreas Böhler nach dem Motiv fragt, führt der Einvernommene Senkung von Personalkosten an. Insgesamt habe er, der Drittangeklagte, jedenfalls unter enormem Druck gestanden, dafür verantwortlich sei aber nicht Martin Bösch gewesen, sondern Thomas Habermann. Dieser habe immer mit „sonstigen Konsequenzen gedroht“.

(Red.)

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