Die Anschuldigungen seien „sinn- und haltlos“, sagte Verteidiger Stefan Harg. Damit meinte er nicht seine Vorwürfe an die Anklagebehörde, sondern deren Strafantrag. Dabei handelt es sich seiner Ansicht nach sogar um eine „rassistische Verfolgung durch die Staatsanwaltschaft“ Feldkirch. Diese überzogene Kritik äußerte der Bregenzer Rechtsanwalt in seinem Eingangsplädoyer bei einem Strafprozess am Montagnachmittag am Landesgericht Feldkirch. Weder Staatsanwalt Heinz Rusch noch Richterin Melanie Kuen äußerten sich dazu während der Verhandlung.
Die Staatsanwaltschaft legte einem Schwarzafrikaner einen versuchten Diebstahl durch Einbruch zur Last. Davon wurde der den Vorwurf bestreitende Angeklagte im Zweifel freigesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Der unbescholtene Asylwerber hatte sich heuer am 20. März an geparkten Autos in der Bregenzer Kirchstraße zu schaffen gemacht. Der 29-jährige Nigerianer sagte, er habe an den Fahrzeugen lediglich Visitenkarten anbringen wollen. Er habe die alten Autos kaufen wollen, um sie dann in Nigeria weiterzuverkaufen. Zuvor habe er in Bregenz einen Termin bei seinem Anwalt gehabt.
Unübliche Vorgehensweise
Mit seiner Verantwortung sei jedoch sein „Verhalten nicht in Einklang zu bringen“, entgegnete ihm Staatsanwalt Rusch. Der Angeklagte habe nicht die „übliche Vorgangsweise“ gewählt. Denn er habe bei mehreren Autos seine Visitenkarte nicht unter den Scheibenwischer an der Windschutzscheibe geklemmt. Stattdessen habe er die Fahrerscheibe am oberen Rand abgetastet. Wohl um dort eine Öffnung zu finden für seinen mitgebrachten länglichen Gegenstand, mit dem der Türknopf geöffnet werden könne, meinte der öffentliche Ankläger.
Zwei 14-jährige Schüler hatten den Mann am fraglichen Nachmittag bei den geparkten Autos beobachtet. Sie sagten auch als Prozesszeugen aus, er habe einen länglichen Gegenstand im Mund gehabt und bei den Pkw Fahrerscheiben abgetastet. Dann sei er mit seinem Auto davongefahren. Die beiden Jugendlichen schrieben sich das Kennzeichen auf und informierten die Polizei über ihre Beobachtungen.
Dem Angeklagten sei nicht nachzuweisen, dass er in die Autos einbrechen habe wollen, sagte die Richterin. Zumal die Innsbrucker Gerichtsmedizin in ihrem DNA-Gutachten keine Spuren des Angeklagten an einem der in Frage kommenden Autos feststellen habe können.
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