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"Die Familie auslöschen": Freispruch für Ex-Ehemann

Angeklagter wurde am LG Feldkirch freigesprochen
Angeklagter wurde am LG Feldkirch freigesprochen ©VOL.AT/Hofmeister
Feldkirch - Dass er damit seiner Ex-Frau gedroht haben soll, konnte das Landesgericht nicht nachweisen.

Er werde „die Familie auslöschen und dann im Knast ein Buch darüber schreiben“. Damit hat der geschiedene Mann nach Ansicht der Staatsanwaltschaft Feldkirch gedroht. Das Landesgericht Feldkirch sprach den unbescholtenen Angeklagten vom Vorwurf der gefährlichen Drohung im Zweifel frei. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Es gebe „keine direkte Zeugenschaft“ für den behaupteten Vorfall, sagte Richter Norbert Melter in seiner Urteilsbegründung. Eine der Ex-Schwägerinnen des Angeklagten stellte als Zeugin in Abrede, die angeklagte Äußerung vernommen zu haben. Nur ihr gegenüber soll er vom Auslöschen der Familie gesprochen habe. Die Frau hat einen guten Kontakt zu ihrem Ex-Schwager und einen schlechten zu ihrer Schwes­ter.

Angeklagt wegen gefährlicher Drohung wurde der Manager von Profisportlern auch wegen dieses Telefonanrufs auf die Mobilbox seiner geschiedenen Gattin: „Wenn du mich als Vater so hinstellst, besteht höchste Gefahr. Ich bin zu allem bereit.“ Auch von diesem Anklagevorwurf wurde der 53-Jährige freigesprochen. Das Gericht folgte dazu der Argumentation der Verteidigung: Der Angeklagte habe damit nur seine Bereitschaft zum Ausdruck gebracht, um das Sorgerecht für die gemeinsamen vier Kinder und die Höhe der Unterhaltszahlungen mit allen juristischen Mitteln zu kämpfen.

Inzwischen wurde den Eltern die gemeinsame Obsorge zugesprochen. Im Streit um Unterhaltszahlungen habe man sich geeinigt, sagte der Verteidiger des Angeklagten.

Mit der Strafsache war Richter Melter betraut worden, nachdem zuvor ein anderer Richter des Landesgerichts sich während der Hauptverhandlung für befangen erklärt hatte. Weil seine Frau mit der Ex-Gattin des Angeklagten entfernt verwandt ist. Der erste Richter hatte einen außergerichtlichen Tatausgleich angeregt, wozu die ehemalige Ehefrau des Angeklagten aber nicht bereit war.

(Quelle: NEUE/Seff Dünser)

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