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„Abstoßendes“ Amnestiegesetz

In Brüssel ist die Endfassung des vom EU-Parlament eingeforderten Berichts über die Benes-Dekrete eingegangen. Das Amnestiegesetz wurde als „abstoßend“ qualifiziert.

Nach Absprache haben die drei Juristen Jochen Frowein (Deutschland), Ulf Bernitz (Schweden) und Christopher Prout (Großbritannien) nun in gemeinsamen Schlussfolgerungen das Amnestiegesetz ausdrücklich als „abstoßend“ qualifiziert und Tschechien eindringlich zur Anerkennung dieser Tatsache aufgefordert. Einen rechtlichen Hinderungsgrund für Tschechiens EU-Beitritt sehen die drei Juristen in den Dekreten und den damit zusammen hängenden Gesetzen weiter nicht.

Eine Rücknahme des Amnestiegesetzes sei nicht zwingend für den Beitritt, „jedoch finden wir dieses Gesetz abstoßend aus Sicht der Menschenrechte und allen fundamentalen rechtlichen Prinzipien, und sind daher der Meinung, dass die tschechische Republik dies formell anerkennen sollte“, heißt es in den gemeinsamen Schlussfolgerungen.

Am Montag war die Analyse Froweins bekannt geworden. Nun liegen eigene Berichte von Bernitz und Prout vor, hieß es am Abend im EU-Parlament.

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