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Zwist um Gärten und Parkplätze geht weiter

Laut OGH gehen Autoabstellplätze, Kellerabteile oder Eigengärten nur dann ins Eigentum über, wenn dies im Grundbuch vermerkt ist.
Laut OGH gehen Autoabstellplätze, Kellerabteile oder Eigengärten nur dann ins Eigentum über, wenn dies im Grundbuch vermerkt ist. ©BilderBox
Schwarzach - Die Novelle zur Absicherung der Wohnungsbesitzer liegt auf dem Tisch, die SPÖ knüpft ihre Zustimmung aber an eine Bedingung.
Wenn Eigentum verloren geht
Eigentümer: "Keine Panik"

Der 22. November könnte für viele Wohnungsbesitzer unangenehm werden. Denn ab dem Zeitpunkt gehen Kellerabteile, Kfz-Abstellplätze oder Eigengartenanteile, die nicht im Grundbuch als Wohnungseigentum eingetragen sind, in den „Allgemeinen Teil der Liegenschaft über“ (die VN berichteten). Das Problem könnte allerdings recht einfach gelöst werden. „Denn das Justizministerium hat dazu schon vor Monaten eine Novelle vorbereitet, die parlamentarisch jederzeit beschlossen werden könnte“, sagt Landesstatthalter Karlheinz Rüdisser. Durch diese Novellierung des Wohnungseigentumsgesetzes wäre das Problem quasi vom Tisch. Allerdings blockiere das die SPÖ, erklärt Rüdisser. Das ärgert auch Markus Hagen, Präsident der Vorarlberger Eigentümervereinigung. Er spricht ebenfalls von einer Blockade durch die Wohnbausprecherin der SPÖ.

Der Grund: Die SPÖ knüpft die Novellierung an eine Bedingung. Das bestätigt auch Vorarlbergs SPÖ-Chef Michael Ritsch. Die SPÖ sei sofort dafür zu haben, würde Justizminister Brand­stetter auch die Novelle zum Mietrechtsgesetz vorlegen.

Den ausführlichen Artikel lesen Sie hier in der aktuellen Ausgabe der Vorarlberger Nachrichten.

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