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Stadt- und Landbus: Vorne einsteigen ab 19 Uhr Pflicht

©meinbus.at
Vorne einsteigen wirkt: Weniger Schwarzfahrer. Wenn alle zahlen, kann der Fahrpreis niedrig gehalten werden.

Seit Anfang März ist bei allen Linienbussen in Vorarlberg, so auch beim Stadtbus Feldkirch und Landbus Oberes Rheintal ab 19 Uhr nur mehr ein kontrollierter Einstieg durch die vorderste Türe möglich. Die gültigen Fahrscheine sind vorzuweisen bzw. können direkt beim Bus-Chauffeur gekauft werden. Obwohl der Fahrkartenverkauf teilweise zu Verspätungen führt, ist das Echo der Fahrgäste auf diese Umstellung sehr positiv: Jedenfalls von jenen Fahrgästen, die schon bisher immer mit gültigem Ticket unterwegs waren und damit einen fairen Beitrag zur Erhaltung des Bussystems leisten.

Das Angebot von Stadtbus Feldkirch und Landbus Oberes Rheintal wurde in den vergangenen Jahren immer wieder ausgebaut: Mehr Haltestellen, kürzere Takte, längere Betriebszeiten. Das führte einerseits zu Mehrkosten für den Betrieb, andererseits aber auch zu steigenden Fahrgastzahlen und damit zu mehr Einnahmen. So konnten die Fahrpreise trotz des verbesserten Angebotes niedrig gehalten werden. Bus- und Bahnfahren in Vorarlberg ist österreichweit – auch im internationalen Vergleich – vor allem für Vielfahrer unschlagbar günstig.

Damit dieses System eines hochwertigen Angebotes zum günstigen Preis funktioniert, muss jeder Fahrgast seinen Beitrag leisten. Schwarzfahrer untergraben dieses System und verhalten sich unfair gegenüber der großen Anzahl zahlender Bus- und Bahnfahrer.

Im Stadtbus und Landbus werden weiterhin umfangreiche Fahrscheinkontrollen durchgeführt. Es lohnt sich daher einen Fahrschein zu kaufen. Die Wahrscheinlichkeit, dass man diesen bei einer stichprobenartigen Kontrolle untertags vorweisen muss, ist hoch. „Schwarzfahren“ zahlt sich nicht aus und ist die teuerste Variante, Bus zu fahren.

Der Fahrschein ist unaufgefordert vorzuweisen

Seit Monatsbeginn ist bei Fahrten ab 19 Uhr das Einsteigen nur noch an der Vordertüre erlaubt: Die gültigen Fahrausweise sind dem Bus-Chauffeur unaufgefordert vorzuweisen bzw. können beim Chauffeur erworben werden. Es fährt nur noch mit, wer auch mit-zahlt.

Die Buslenker und Lenkerinnen sind berechtigt und dazu angehalten, Fahrscheine zu kontrollieren. Sie dürfen auch Fahrgäste, die sich nicht korrekt verhalten, von der Mitnahme ausschließen.

Quelle: TM-Hechenberger

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