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Attacke auf Asylheim in Alberschwende: beide Angeklagte verurteilt

Prozess nach Attacke auf Ayslheim in Alberschwende endet mit Geld- bzw. bedingter Haftstrafe.
Prozess nach Attacke auf Ayslheim in Alberschwende endet mit Geld- bzw. bedingter Haftstrafe. ©VN/ Sohm
Feldkirch, Alberschwende. Nach der Attacke auf ein Asylheim in Alberschwende am Ostermontag 2015 sind am Dienstag am Landesgericht Feldkirch zwei Männer im Alter von 21 und 26 Jahren verurteilt worden.
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Der 21-jährige Erstangeklagte erhielt eine bedingte Haftstrafe von vier Monaten sowie eine Geldstrafe von 5.000 Euro. Für den 26-Jährigen setzte es 5.000 Euro Strafe. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

Die zwei Angeklagten rissen am Ostermontag des vergangenen Jahres gegen 2.00 Uhr mehrere Plakate mit der Aufschrift “Wir sind Asyl” herunter, die an Privathäusern, am Gemeindeamt und beim Asylheim des 3.200 Einwohner zählenden Ortes angebracht waren. Beinahe wäre es dabei auch zu einer Rauferei mit zwei Unterstützern der Aktion “Wir sind Asyl” gekommen, es blieb aber zunächst bei einer verbalen Auseinandersetzung.

Anschließend verließen die beiden Einheimischen gemeinsam mit drei Freunden den Ort, kamen aber gegen 5.00 Uhr nach Alberschwende zurück. Der 21-Jährige und der 26-Jährige versuchten daraufhin in das Asylheim einzudringen. Ihren Angaben zufolge wollten sie zu den beiden Unterstützern der Aktion “Wir sind Asyl”, mit denen die Männer zuvor gestritten hatten und die sich in dem Gebäude aufhielten. Diese leisteten Widerstand und konnten verhindern, dass die beiden Männer in das Haus gelangten. Bei dem Streit wurde ein 32-Jähriger leicht verletzt, zudem schlugen die Randalierer die Fensterscheibe der Eingangstüre ein.

Lange Liste mit Anklagepunkten

Die Liste der Anklagepunkte war lang und umfasste unter anderem Sachbeschädigung, Körperverletzung, gefährliche Drohung und versuchten Hausfriedensbruch.

“Kurzschlussreaktion”

Vor Gericht gaben die beiden Angeklagten ihr Fehlverhalten zu. Sie hätten viel getrunken gehabt und seien aufgebracht gewesen, weil Personen aus anderen Gemeinden sie immer wieder als “Asylanten” bezeichnet und damit aufgezogen hätten. So sei es zu der Kurzschlussreaktion gekommen. Einen rechtsradikalen Hintergrund verneinten sie.

Unter dem Vorsitz von Richter Richard Gschwenter wurden die beiden geständigen Männer verurteilt – der Erstangeklagte zu einer viermonatigen Haftstrafe auf Bewährung und der Geldstrafe von 5.000 Euro, der Zweitangeklagte nur zu einer Geldstrafe. Die drei Freunde der beiden Angeklagten, die ebenfalls angezeigt worden waren, hatten sich mit dem Gericht auf eine Diversion geeinigt. (APA)

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