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Zwei Schlepper-Prozesse vor Gericht in Salzburg

Zwei Schlepper-Prozesse fanden heute in Salzburg statt.
Zwei Schlepper-Prozesse fanden heute in Salzburg statt. ©Bilderbox
Gleich zwei Prozesse wurden am Donnerstag in Salzburg verhandelt. Zum einen ging es um einen Mann, der 18 Syrer in einem Kleinbus von Budapest nach München schleppen wollte. Zum anderen um einen Taxifahrer, der vier Syrer von Wien nach Salzburg geschleust haben soll.

Ein 54-jähriger Chauffeur ist wegen Schlepperei unter qualvollen Umständen zu einem Jahr unbedingter Haft verurteilt worden. Der Rumäne hat laut Anklage am 13. August 18 Flüchtlinge aus Syrien in einem Kleinbus, der nur für neun Personen zugelassen war, von Budapest in Richtung München transportiert. Weil das Benzin ausging, endete die Fahrt in Salzburg.

VW-BUS am Pannenstreifen abgestellt

Polizisten waren auf den VW-Bus aufmerksam geworden, weil dieser am Pannenstreifen der Westautobahn im Gemeindegebiet von Thalgau abgestellt war. Die Insassen im Alter von neun bis 48 Jahren stellten Asylanträge. Der Fahrer war geflüchtet, wurde aber wenig später gefasst. “Wir haben in Salzburg mittlerweile wöchentlich Aufgriffe von Schleppern, die derartige illegale Fahrten durchführen”, sagte Staatsanwalt Michael Schindlauer. Und auch Strafrichter Aleksandar Vincetic redete dem Angeklagten nach der Urteilsverkündung ins Gewissen. “Es ist eine grausame Art und Weise, wie Sie die Tat begangen haben.” Vincetic verwies auf jenen Fall im Burgenland, wo 71 Flüchtlinge in einem Kastenwagen gepfercht waren und qualvoll ums Leben kamen. Auch der 54-Jährige habe die Flüchtlinge in einen qualvollen Zustand versetzt.

Rumäne teilweise geständig

Zu Prozessbeginn zeigte sich der bisher unbescholtene Rumäne nur teilweise geständig. Ihm sei ein Fuhrlohn von 1.000 Euro versprochen worden. Geld habe er aber keines bekommen. Er habe seinen Auftraggeber, einen gewissen “Jonus”, nicht gefragt, um welche Personen es sich da gehandelt habe, die in Budapest eingestiegen sind. Gezählt habe er sie auch nicht, es dürften aber vermutlich mehr als zehn Personen gewesen sein. Diese Aussage war für den Staatsanwalt nicht nachvollziehbar: Die Sitzreihen waren für den Fahrer zu sehen, es gab keine bauliche Trennung zwischen Fahrgastraum und Lenkersitz.

Geldprobleme als Motiv

“Ein mulmiges Gefühl hatte ich schon”, sagte der Rumäne schließlich. “Ich brauchte das Geld, deshalb habe ich den Auftrag angenommen.” In Rumänen habe er als Gelegenheitschauffeur gearbeitet. Im Schnitt verdiente er nur 50 Euro im Monat. Zuletzt war er arbeitslos.

Nach längerem Nachhaken durch den Richter gab der Angeklagte schließlich zu: Ja, er habe gewusst, dass es Flüchtlinge waren. “Ich bedauere das, es tut mir leid.” Das reumütige Geständnis sei in letzter Sekunde gekommen, merkte der Richter an. Der Staatsanwalt plädierte aus generalpräventiven Gründen auf eine unbedingte Strafe. Verteidiger Remy Horcicka forderte einen Freispruch im Zweifel. Er meinte, der Rumäne habe kein Entgelt erhalten. Laut einer OGH-Entscheidung sei Schlepperei bei entsprechendem Fehlen des Vorsatzes einer unrechtmäßigen Bereicherung straffrei. Doch der Richter sah sehr wohl einen Vorsatz in der Tat. Der Angeklagte nahm das Urteil auch an. Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab. Deshalb ist das Urteil nicht rechtskräftig. Der Strafrahmen reichte in dem Fall von sechs Monaten bis zu fünf Jahren Haft.

Zweiter Schlepper-Prozess

Am Nachmittag folgte schon der nächste Schlepper-Prozess am Landesgericht Salzburg. Ein Taxifahrer soll am 6. Juni vier Syrer von Wien nach Salzburg geschleust haben. Ihm wurde “Unterstützungshandlung zur Schlepperei” vorgeworfen. Er soll ebenfalls gewusst haben, dass die Personen illegal in Österreich waren und weiter nach Deutschland wollten. Während der Befragung des 34-jährigen Österreichers, Sohn eines Ägypters, zog aber Staatsanwalt Robert Holzleitner den Strafantrag zurück, weil er eine unrechtmäßige Bereicherung nicht mehr erkennen konnte.

Der Beschuldigte gab an, er habe erst auf halber Fahrt gemerkt, dass es sich um Flüchtlinge handelte. Er chauffiere des Öfteren Gäste aus dem arabischen Raum, auch von Wien nach Zell am See. Bei inländischen Fahrten dürfe er nicht nach einem Visum fragen, das sei laut Standesrecht verboten. Für die Fahrt habe er auch nur einen üblichen Fuhrlohn in Höhe von 520 Euro erhalten. Zudem sei ein Taxifahrer zur Beförderung verpflichtet, wenn ihn Personen am Straßenrand zuwinkten. Mit Zurückziehung des Strafantrages wurde der Mann freigesprochen.

(APA)

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