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Zwei Mithäftlinge verletzt: Haftstrafe für 36-Jährigen

Der 36-Jähriger wurde zu einer unbedingten Haftstrafe verurteilt.
Der 36-Jähriger wurde zu einer unbedingten Haftstrafe verurteilt. ©Neumayr/MMV
Ein Häftling soll 2013 zwei Mithäftlinge verletzt haben. Bei einem Prozess am Montag in Salzburg bestritt der 36-jährige Georgier zwar die Taten, wurde aber wegen absichtlich schwerer Körperverletzung zu einer unbedingten Haftstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt.
Bilder aus dem Gerichtssaal

Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

“Ich bin nicht schuldig. Ich habe nichts gemacht, möchte mich aber dennoch entschuldigen”, übersetzte eine Dolmetscherin die Aussagen des Angeklagten vor Richter Peter Egger. Der Mithäftling in Völs erlitt laut Staatsanwalt Leon-Atris Karisch am 1. November 2013 durch die Fußtritte Platzwunden am Kopf, eine Gehirnerschütterung, einen Rippenbruch und Abschürfungen. Der Angeklagte war damals allein mit dem Mithäftling in der Zelle. Wie die Verletzungen entstanden sind, konnte der 36-Jährige dem Richter nicht erklären. “Das weiß ich nicht.”

Schnittverletzungen am Hals

Das Opfer der Attacke am 29. November in Salzburg erlitt eine Schnittverletzung am Hals. Der nicht geständige Beschuldigte verwickelte sich beim Prozess in Widersprüche: Zuerst erzählte er, er habe ein Scheren-Blatt im Hof gefunden und beim Ausgang wieder weggeworfen. Der Richter hielt ihm aber die Beobachtungen eines Mitarbeiters der Justizanstalt vor: “Er hat den Schlag mit der Faust gesehen, und als er den Häftling mitgenommen hat, hat er die blutende Wunde gesehen. Und dann hätten sie ihm die Schere gegeben.” Dazu der Angeklagte. “Ich hatte damals Atemprobleme. Ich habe dem ‘Stockchef’ die Schere gegeben, den Mithäftling aber nicht verletzt.”

 

Neumayr/MMV
Neumayr/MMV ©Neumayr/MMV

Häftling ein Freund

Der damals Verletzte schwächte ab: Der Angeklagte, der “normalerweise” ein Freund sei, “hat nichts mit der Schere gemacht”, erklärte der 48-jährige Türke. Es könne sein, dass die Verletzung von einem entzündeten “Pickel” am Hals herrühre, den er damals gehabt habe. “Laut Arzt handelt es sich aber um eine Schnittverletzung. Sie haben vor der Polizei gesagt, dass Sie beim Spazierengehen im Hof plötzlich von hinten in den Hals gestochen wurden”, hakte der Richter nach. “Ich habe den Angeklagten mit einer Schere gehen sehen”, antwortete der Zeuge.

Georgier zum achten Mal vor Gericht

Der Angeklagte, der bereits acht mal vor Gericht gestanden ist, hat darauf bestanden, dass sein Verfahrenshelfer keine Gegenäußerung zum Strafantrag vorbringt. Der Anwalt erklärte dann kurz, man müsse sich die Haftbedingungen und den medizinischen Zustand des Angeklagten ansehen. Der Beschuldigte hat keinen Beruf erlernt. Nach eigenen Angaben wird der Vater von zwei minderjährigen Kindern von der Caritas mit 180 Euro monatlich unterstützt. (APA)

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