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Zwei Jahre Haft wegen Wiederbetätigung

Feldkirch -  Jener 23-jährige Dornbirner, der sich am Donnerstag wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung vor dem Schwurgericht in Feldkirch verantworten musste, wurde zu zwei Jahren Haft verurteilt.
Bilder aus dem Gerichtssaal
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Der 11-fach Vorbestrafte hatte seine Nazi-Tätowierung im Prozesssaal, als er einmal als Zeuge geladen war, zur Schau gestellt. Obwohl er wusste, dass deshalb gegen ihn ermittelt wird, riskierte er es ein zweites Mal und zeigte das Hakenkreuz auf seiner Wade zwei Monate später in einem Bregenzer Café.

Staatsanwalt Wilfried Siegele betonte, dass sich dieser junge Mann sehr wohl bewusst sei, welche Symbole er hier zur Schau stelle und ortete eindeutig eine nationalsozialistische Gesinnung. Sichergestellte Fahnen, Bücher, eine Tasse und eine Weinflasche mit der Aufschrift „Mein Führer“ vervollständigen das Bild. Die Geschworenen erkannten ihn deshalb für schuldig, gegen das Verbotsgesetz verstoßen zu haben.

Der Dornbirner war auch bei der tödlichen Schlägerei zwischen Rockern und Skinheads im Jahr 2009 mit von der Partie.

Strafe: Zwei Jahre Haft. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. VN-EC/VOL

 

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