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13. Juli 2012 08:27; Akt.: 13.07.2012 08:27

Zwei Jahre Gefängnis für sadistischen Familienvater

Der nach Einschätzung des Richters brutale Familienvater wurde am Landesgericht Feldkirch zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt. Der nach Einschätzung des Richters brutale Familienvater wurde am Landesgericht Feldkirch zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt. - © VOL.AT/ Hofmeister
von NEUE/Seff Dünser - Feldkirch – Ein „jahrelanges Martyrium“ hätten die Gattin und die beiden Töchter des Angeklagten erlitten, sagte Richter Peter Mück.

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Der tschetschenische Asylant habe sie in Österreich zwischen 2003 und 2012 „sadistisch gequält“, physisch und psychisch, mit Schlägen und mit Morddrohungen.

Der nach Einschätzung des Richters brutale Familienvater wurde gestern am Landesgericht Feldkirch zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Schuldspruch erfolgte wegen schwerer Nötigung, gefährlicher Drohung, Quälen von jüngeren Personen und fortgesetzter Gewaltausübung. Der Strafrahmen betrug sechs Monate bis fünf Jahre Haft.

Der Untersuchungshäftling wies die Angaben seiner Frau und seiner beiden Töchter als falsch zurück. Seine Gattin habe eine Intrige gesponnen, um ihn loszuwerden, sagte der von fünf Justizwachebeamten vorgeführte 47-Jährige.

Das Strafrecht könne die Migrationsproblematik nicht lösen, aber dafür sorgen, dass „gegen Gewalt vorgegangen wird“, sagte der Richter. „Jeder hat die Gesetze einzuhalten“, auch jene Tschetschenen, die Schläge für ein probates Erziehungsmittel hielten.

Kriegstrauma

Dennoch verstehe er „die Not und das Elend“ des Angeklagten, ergänzte Mück. Geflüchtete Tschetschenen brächten nicht verarbeitete Gewalt aus der ehemaligen Bürgerkriegsregion mit. Sein Mandant habe im Krieg sein Dorf gegen die Russen verteidigt, sagte Verteidiger Martin Kloser. Auch er leide wohl unter einem Kriegstrauma. Um das verarbeiten zu können, müsse Österreich tschetschenischen Flüchtlingen Psychotherapie anbieten.

Zur Gewaltbereitschaft des Asylanten aus dem Kaukasus beigetragen habe auch sein Ohnmachtsgefühl als geschwächter Mann im westlichen Ausland, wo sein Status als Familienoberhaupt durch die bessere Integration der Töchter in Frage gestellt worden sei, meinte der Harder Rechtsanwalt.



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