31. Mai 2011 11:00; Akt.: 31.05.2011 11:00

Zutrittsrecht bei Mietobjekten

„Auch ein beauftragter Makler darf mit potentiellen Interessenten das vermietete Objekt besichtigen.“ Patricia Ellensohn, Immobilienberaterin für Vermietungen „Auch ein beauftragter Makler darf mit potentiellen Interessenten das vermietete Objekt besichtigen.“ Patricia Ellensohn, Immobilienberaterin für Vermietungen
Vermieter haben das Recht, ihre Immobilie zu betreten, wenn wichtige Gründe vorliegen. Dabei gilt es, einige Regeln zu beachten, um Streitigkeiten zu vermeiden.

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„Grundsätzlich ist es dem Vermieter oder einer von ihm beauftragten Person, zum Beispiel einem Makler, erlaubt, das Mietobjekt zu betreten. Der Vermieter muss allerdings seinen Besuch und den Grund mindestens 24 Stunden vorher ankündigen“, informiert Patricia Ellensohn, Immobilienberaterin für Vermietungen bei der Hypo Immobilien. Die Gründe für eine Begehung können vielfältig sein: etwa wenn Erhaltungsarbeiten anstehen oder die Ausmessung der Nutzfläche zur Bestimmung der Betriebskostenaufteilung notwendig ist. In ca. einjährigen Abständen darf der Eigentümer auch sein Objekt zur bloßen Kontrolle der Benützung besichtigen. Außerdem darf er natürlich von seinem Recht Gebrauch machen, seine Immobilie mit potentiellen Interessenten zu besichtigen. Vor der Besichtigung muss mit dem Mieter allerdings ein Termin vereinbart werden, und zwar 24 Stunden vorher und an für ihn zumutbaren Tageszeiten. Der Mieter, oder eine von ihm bevollmächtigte Person, hat bei diesem Termin anwesend zu sein. Verweigert der Mieter den Zutritt, kann der Vermieter das Zutrittsrecht behördlich durchsetzen.

Eigenmächtiges Betreten

Wenn der Mieter nicht anwesend ist, darf der Vermieter seine Immobilie nur betreten, wenn Gefahr in Verzug vorliegt. Zum Beispiel, wenn wegen eines Wohnungsbrandes oder Rohrgebrechens der sofortige Zutritt zum Mietobjekt erforderlich ist, um einen größeren Schaden abzuwenden. Falls der Vermieter das Mietobjekt eigenmächtig und gegen den Willen des Mieters betritt, stellt das eine unzulässige Besitzstörung dar.

Konflikte vermeiden

Grundsätzlich ist es empfehlenswert, bei Schwierigkeiten im Zusammenhang mit dem Zutrittsrecht immer zuerst das Gespräch mit dem Mieter zu suchen. Wenn bei der Immobilie Sanierungs- oder Reparaturmaßnahmen durchgeführt werden, sollte der Vermieter vorweg den genauen Arbeitsablauf und Zeitrahmen abklären. Wichtig ist, dass der Mieter genau über diese Termine informiert ist. Nur so können Streitigkeiten schon im Vorfeld vermieden werden.



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