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Zuhälterin ist auch Steuerbetrügerin

Urteil am Landesgericht Feldkirch
Urteil am Landesgericht Feldkirch ©VOL.AT/Hofmeister
Feldkirch - Teilbedingte Geldstrafe für vorbestrafte 62-Jährige wegen Steuerhinterziehung von 154.000 Euro aus ihren Einnahmen als Zuhälterin.

Ein Geheimbordell betrieben hat die Frau zwischen 2006 und 2011 in einer Wohnung in Dornbirn mit osteuropäischen Prostituierten. Dafür wurde die gebürtige Kroatin 2011 am Landesgericht Feldkirch wegen Zuhälterei und Zuführens zur Prostitution zu zehn Monaten Gefängnis verurteilt. Gestern wurde die 62-Jährige bestraft, weil sie ihre Einnahmen aus der Prostitution nicht versteuert hat. Ihre Steuerschuld beziffert das Finanzamt Feldkirch mit 154.000 Euro.

Wegen gewerbsmäßiger Abgabenhinterziehung wurde über die geständige Angeklagte am Freitag am Landesgericht eine teilbedingte Geldstrafe von 65.000 Euro verhängt. Davon beträgt der unbedingte Teil 32.500 Euro. Zudem muss sie dem Finanzamt den hinterzogenen Betrag von 154.000 bezahlen. Das Urteil des Schöffensenats unter dem Vorsitz von Richter Gabriel Rüdisser ist nicht rechtskräftig.

Die Pensionistin ist nach eigenen Angaben überschuldet und befindet sich in einem Abschöpfungsverfahren. Sollte sie die Geldstrafe nicht bezahlen können, würden ihr laut Urteil zunächst als Ersatzfreiheitsstrafe zwei Haftmonate drohen. Gefängnis bliebe ihr jedoch tatsächlich dann erspart, sollte sie 240 Stunden Gratis-Arbeit in einer sozialen Einrichtung verrichten.

Verteidiger Hamza Ovacin sprach von einer „Schieflage in der Rechtsordnung“. Schließlich habe seine Mandantin schon im Zuhälterei-Prozess als Verfall 10.000 Euro für ihre unrechtmäßige Bereicherung bezahlen müssen. Richter Rüdisser sagte gestern im Finanzstrafprozess, der Verfallsbetrag sei bei der Strafbemessung in Abzug gebracht worden.

Die Angeklagte gab an, sie habe früher mit ihrem geringen Einkommen aus dem Gastgewerbe ihre Familie nicht versorgen können. Deshalb sei sie Zuhälterin geworden. Weil sie damit illegal tätig gewesen sei, sei es ihr gar nicht möglich gewesen, Steuern für die Einnahmen aus ihrem Geheimbordell zu bezahlen.

Offiziell arbeitslos

Während ihrer Zeit als Zuhälterin hatte sich die Frau offiziell arbeitslos gemeldet. So bezog die Bordellbetreiberin zwischen Dezember 2006 und Mai 2011 zu Unrecht 17.300 Euro an Arbeitslosengeld und 2700 Euro Krankengeld von der Gebietskrankenkasse.

Dafür wurde die geständige Angeklagte im Oktober 2011 am Landesgericht Feldkirch wegen des Verbrechens des schweren gewerbsmäßigen Betrugs schuldig gesprochen. Über sie wurde damals eine Zusatzstrafe von vier Monaten Gefängnis verhängt.

(Quelle: NEUE/Seff Dünser)

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