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Zu schnell gefahren: Unfall mit fünf Verletzten

Für einen Verkehrsunfall auf der Autobahn mit fünf Verletzten wurde ein Pkw-Lenker strafrechtlich zur Verantwortung gezogen.
Für einen Verkehrsunfall auf der Autobahn mit fünf Verletzten wurde ein Pkw-Lenker strafrechtlich zur Verantwortung gezogen. ©APA
Feldkircher Berufungsrichter setzten Geldstrafe für fahrlässige Körperverletzung auf 3000 Euro herab.

Für einen Verkehrsunfall auf der Autobahn mit fünf Verletzten wurde ein Pkw-Lenker strafrechtlich zur Verantwortung gezogen. Der Angeklagte wurde gestern im Berufungsprozess am Landesgericht Feldkirch wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 3000 Euro (120 Tagessätze zu je 25 Euro) verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig.

In erster Instanz hatte ein Bezirksrichter noch eine Geldstrafe von 3750 Euro (150 Tagessätze à 25 Euro) verhängt. In zweiter Instanz wurde die Sanktion nun um 750 Euro verringert. Richterin Angelika Prechtl-Marte begründete als Vorsitzende des Berufungssenats die Herabsetzung der Strafe so: Am Bezirksgericht sei nicht berücksichtigt worden, dass der von Manuel Dietrich verteidigte Angeklagte teilweise geständig sei.

Als Unfallursache bezeichnete die Berufungsrichterin die überhöhte Geschwindigkeit, mit der der angeklagte Autofahrer in der Unfallnacht auf der Rheintalautobahn zwischen Altach und Dornbirn unterwegs gewesen sei. Er sei mit 130 bis 150 km/h gefahren. Erlaubt sei bei Dunkelheit aber nur eine Höchstgeschwindigkeit von 110 Stundenkilometern.

Als weiteren Sorgfaltsverstoß werteten die Richter den Umstand, dass der Pkw-Lenker mit mehr als einem Promille Alkohol im Blut am Steuer saß.

Um einen Auffahrunfall auf der Überholspur zu vermeiden, war der Angeklagte mit seinem Auto nach links ausgewichen. Das Fahrzeug prallte gegen die Leitschiene und von dort gegen den anderen Pkw. Leicht verletzt wurden im Auto des Angeklagten zwei Mitfahrer und im anderen Pkw drei Insassen. Der Angeklagte habe riesiges Glück gehabt, dass niemand schwer verletzt worden sei, sagte der Leitende Staatsanwalt Wilfried Siegele.

Wer mit mehr als 0,8 Promille Alkohol im Blut einen derartigen Verkehrsunfall verursache, dürfe nicht mehr mit einer teilbedingten Strafe rechnen, merkte Richterin Angelika Prechtl-Marte an.

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