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Zorniger Kunde bedrohte zwei Angestellte seiner Hausbank

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Geldstrafe für Vorbestraften: 22-Jähriger wurde wütend, weil er kein Geld erhalten hat.

Am Telefon hat der finanzklamme 22-Jährige nach Ansicht des Richters zwei Angestellte seiner Hausbank bedroht. Zuerst hat der Lehrling aus dem Bezirk Bludenz nach den gerichtlichen Feststellungen Ende Juni am Telefon zum Filialleiter seiner Hausbank gesagt, wenn er ihm die verlangten 20 Euro nicht gebe, werde er ihm in die Fresse schlagen. Damals verfügte er nur noch über acht Euro auf seinem Konto.

Ende Juli soll der Angeklagte dann am Telefon zu einer 25-jährigen Angestellten seiner Hausbank gesagt haben, er werde in der Bank alle fertigmachen und erschlagen. Zuvor war es ihm wiederholt nicht gelungen, mit seiner Bankomatkarte Geld von seinem Konto zu beheben.

Wegen versuchter Nötigung und gefährlicher Drohung wurde der mit zwei Vorstrafen belastete Angeklagte gestern am Landesgericht Feldkirch zu einer Geldstrafe von 1500 Euro (150 Tagessätze zu je zehn Euro) verurteilt. Das milde Urteil ist nicht rechtskräftig. Die mögliche Höchststrafe hätte ein Jahr Gefängnis oder 720 Tagessätze betragen.

Richter Richard Gschwenter sagte, der Angeklagte habe Glück gehabt, dass die Staatsanwaltschaft den ersten Vorfall nicht als versuchte Erpressung mit einem Strafrahmen von sechs Monaten bis fünf Jahren angeklagt habe. Er wolle nicht päpstlicher als der Papst sein, merkte der Strafrichter dazu an.

Der Bankfilialleiter sagte vor Gericht als Zeuge, er habe dem Wunsch des Angeklagten, ihm 20 Euro zu geben und sein Konto zu überziehen, nur deshalb nicht entsprochen, weil der Kunde schon zuvor einmal eine Mitarbeiterin der Bank beleidigt habe. Den ersten Vorfall habe er ursprünglich nicht anzeigen wollen. Aber der Kunde habe den Vorschlag der Bank nicht akzeptiert, die Geschäftsbeziehung mit dem Löschen des Kontos zu beenden. Nach dem zweiten Vorfall sei dann Strafanzeige zu den beiden telefonischen Drohungen erstattet worden.

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