Seit 2012 ist die Causa „kiffender Staatsadler” durch verschiedene Instanzen gegangen. Der jahrelange bürokratische Aufwand fiel für die Anzeiger schlussendlich negativ aus. Die Strafe in Höhe von 300 Euro gegen Obmann Bernhard Amann wurde 2013 aufgehoben. Bis 2017 offen waren jedoch noch die Kosten für die Verteidiung durch Rechtsanwalt Dr. Gebhard Heinzle in der Höhe von 7.000 Euro.
Recht auf Meinungsfreiheit
Kurzer Rückblick:
Im März 2012 sorgte der Verein für die Legalisierung von Cannabis “Legalize!” bei einer Demonstration in Wien für Aufsehen. Auf einem fünf Meter großen Banner war ein Adler mit einem rauchenden Joint im Schnabel abgebildet. Wegen Verstoßes gegen das Wappengesetz verurteilte die Bezirkshauptmannschaft Dornbirn Obmann Bernhard Amann 2012 zu einer Strafe von 300 Euro. Im November 2013 hob der UVS Vorarlberg den Strafbescheid auf, da die Vorarlberger Behörden für den Fall gar nicht zuständig waren. Auch gegen den darauf folgenden Strafbescheid durch das Wiener Magistrat 2014 wurde Einspruch erhoben. 2015 wurde das Verfahren eingestellt.
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