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Zoff um kiffenden Staatsadler hat ein Ende: Rechtsanwaltskosten rückerstattet

Strafe gegen Bernhard Amann wurde 2013 aufgehoben
Strafe gegen Bernhard Amann wurde 2013 aufgehoben ©Hartinger
Gutes Ende für Bernhard Amann und Legalize im Fall "kiffender Staatsadler". Nachdem Amann schon 2013 von seiner Anklage freigesprochen wurde, musste der Staat Österreich ihm jetzt auch die Rechtanwaltskosten in Höhe von 7.000 Euro rückerstatten.
Keine Strafe für Bernhard Amann
Anzeige gegen den Verein Legalize
Kiffender Legalize-Adler vor dem UVS

Seit 2012 ist die Causa „kiffender Staatsadler” durch verschiedene Instanzen gegangen. Der jahrelange bürokratische Aufwand fiel für die Anzeiger schlussendlich negativ aus. Die Strafe in Höhe von 300 Euro gegen Obmann Bernhard Amann wurde 2013 aufgehoben. Bis 2017 offen waren jedoch noch die Kosten für die Verteidiung durch Rechtsanwalt Dr. Gebhard Heinzle in der Höhe von 7.000 Euro.

Recht auf Meinungsfreiheit

legalize
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Wie Bernhard Amann in einer Aussendung mitteilt, stellte das Oberlandesgericht Wien im Amtshaftungsprozess klar, dass die Republik Österreich die Rechtsanwaltskosten in voller Höhe ersetzen muss. Die Verwendung des ironisierend mit einem Joint im Schnabel dargestellten Bundesadlers sei durch das Grundrecht auf Meinungsfreiheit gedeckt und die Strafbehörden hätten dieses Grundrecht missachtetet.

Kurzer Rückblick:

Im März 2012 sorgte der Verein für die Legalisierung von Cannabis “Legalize!” bei einer Demonstration in Wien für Aufsehen. Auf einem fünf Meter großen Banner war ein Adler mit einem rauchenden Joint im Schnabel abgebildet. Wegen Verstoßes gegen das Wappengesetz verurteilte die Bezirkshauptmannschaft Dornbirn Obmann Bernhard Amann 2012 zu einer Strafe von 300 Euro. Im November 2013 hob der UVS Vorarlberg den Strafbescheid  auf, da die Vorarlberger Behörden für den Fall gar nicht zuständig waren. Auch gegen den darauf folgenden Strafbescheid durch das Wiener Magistrat 2014 wurde Einspruch erhoben. 2015 wurde das Verfahren eingestellt.

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