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Zigarette am Arm ausgedrückt – 35-Jährige verurteilt

Das Urteil ist nicht rechtskräftig
Das Urteil ist nicht rechtskräftig ©VOL.AT
Feldkirch - Verurteilte 35-Jährige hat nach Ansicht des Gerichts ihren damaligen Freund auch noch bei zwei weiteren Vorfällen verletzt.

Drei Mal hat die aggressive Bludenzerin nach Überzeugung des Gerichts im Juli 2015 innerhalb von wenigen Tagen ihren damaligen Freund leicht verletzt.

Demnach hat die 35-Jährige eine brennende Zigarette am Ellbogen ihres 37-jährigen Partners ausgedrückt. Deswegen wurde die Angeklagte gestern am Landesgericht Feldkirch wegen des Verbrechens der versuchten absichtlich schweren Körperverletzung schuldig gesprochen.

Tasse nachgeworfen

Der Schuldspruch erfolgte zudem wegen Körperverletzung in zwei Fällen. Weil sie ihn laut Urteil mit einem Küchenmesser an den Fingern einer Hand verletzt hat. Und ihm bei einem anderen Zwischenfall eine Tasse nachgeworfen und ihn so verletzt haben soll.

Verurteilt wurde die Frau auch wegen Verleumdung. Sie hat, nach Ansicht von Richterin Nadine Heim, den 37-Jährigen wahrheitswidrig falsch verdächtigt, er habe sie verletzt und bedroht.

Für all das wurde die unbescholtene Angeklagte am Mittwoch schließlich zu einer bedingten Haftstrafe von sechs Monaten und einer unbedingten Geldstrafe von 1440 Euro (360 Tagessätze zu je vier Euro) verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Strafrahmen betrug sechs Monate bis fünf Jahre Gefängnis. Die verhängte kombinierte Strafe entspricht umgerechnet zwölf Monaten Haft. Weil die Angeklagte unbescholten, wegen ihrer Persönlichkeitsstörung vermindert zurechnungsfähig und zum Hauptanklagepunkt mit dem Ausdrücken der Zigarette geständig gewesen sei, müsse sie nicht ins Gefängnis, erläuterte die Richterin in ihrer Urteilsbegründung.

Schnittwunden

Die Richterin glaubte bei der Beurteilung der strittigen Anklagepunkte nicht der Angeklagten, sondern ihrem nunmehrigen Exfreund. Er sagte als Zeuge etwa, sie sei ihm mit einem Küchenmesser nachgerannt. Er habe im Badezimmer die Tür zugehalten und nur einen Spalt weit geöffnet. Sie habe von draußen auf die Badezimmertür eingestochen und versucht, ihn durch den Spalt mit dem Messer zu erwischen. Er habe versucht, ihr das Messer abzunehmen. Dabei habe er Schnittwunden an Fingern erlitten.

Die von Emelle Eglenceoglu verteidigte Angeklagte behauptete, es sei umgekehrt gewesen. Er habe sie mit einem Messer angegriffen.

Die 35-Jährige legte dem Gericht zum Beweis einer Verschwörung zwischen ihm und einer anderen Frau gegen sie SMS-Nachrichten vor. Die Kurznachrichten würden aber die Angeklagte nicht entlasten, sondern eher belasten, meinte Staatsanwältin Laura Hutter-Höllwarth.

(Quelle: NEUE/Seff Dünser)

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