Dafür wurde der unbescholtene Angeklagte gestern am Landesgericht Feldkirch zu einer teilbedingten Haftstrafe von 18 Monaten verurteilt. Davon beträgt der unbedingte, zu verbüßende Teil sechs Monate. Als Schmerzengeld hat der suspendierte Berufssoldat dem Opfer 1000 Euro zu bezahlen, beschloss das Erstgericht.
Das Urteil des Schöffensenats unter dem Vorsitz von Richter Günther Höllwarth ist nicht rechtskräftig. Verteidiger Michael Kramer und Staatsanwalt Simon Steixner gaben gestern keine Erklärung ab und nehmen drei Tage Bedenkzeit in Anspruch. Der Schuldspruch erfolgte wegen des Verbrechens des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen und des Vergehens des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses. Der Strafrahmen bewegte sich zwischen ein und zehn Jahren Gefängnis.
Nach Überzeugung des Gerichts hat das Kind den Vorfall glaubwürdig geschildert. Der Schöffensenat hege keine Zweifel an der Richtigkeit der plastischen und nachvollziehbaren Angaben der minderjährigen Zeugin, sagte Richter Höllwarth in seiner Urteilsbegründung. Belastet worden sei der Angeklagte zudem durch objektivierte Rötungen am Körper des Mädchens sowie durch ein DNA-Gutachten der Innsbrucker Gerichtsmedizin.
Racheakt vermutet
Der Angeklagte bestritt den Tatvorwurf und sagte, er sei nicht schuldig. Verteidiger Kramer vermutet hinter den belastenden Angaben einen Racheakt der Mutter des Kindes. Die Frau und der Angeklagte haben mittlerweile ihre Beziehung beendet. Beim angeklagten Vorfall hat der Angeklagte die Tochter seiner damaligen Lebensgefährtin beaufsichtigt.
Die Öffentlichkeit wurde schon vor dem Vortrag der Anklage bis zur Urteilsverkündung von der Gerichtsverhandlung ausgeschlossen. Zuschauer, unter ihnen auch Vertreter des Bundesheers, erfuhren daher erst bei der Urteilsverkündung, was dem Angeklagten vorgeworfen wurde.
Staatsanwalt Steixner beantragte nach der Urteilsbegründung wegen Fluchtgefahr die Festnahme des auf freiem Fuß zur Verhandlung erschienenen Angeklagten und die Verhängung der Untersuchungshaft. Das Gericht erblickte jedoch keine Fluchtgefahr und wies den Antrag ab.
(red)
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