Die Patientin war wegen Schmerzen und einer dicken Behandlung zum Arzt gegangen. Die Rechnungen – insgesamt wurden fünf Mahnungen verschickt – hat sie allerdings laut Staatsanwaltschaft nie bezahlt. Die Frau habe bewusst eine falsch Adresse angegeben. Neben der fraglichen Zahnbehandlungen geht es weiters um die Reparatur eines Autos sowie um Wohnbeihilfe.
Angeklagte bestreitet Vorwürfe
„Ich war bei meinem Zahnarzt und habe ihn bezahlt“, behauptet die Angeklagte. Die für die Buchhaltung zuständige Dame kann sich das nicht erklären. Normalerweise gibt es dann den „Bezahlt“-Stempel oder eine Notiz im Kassenbuch. Der Prozess am Landesgericht Feldkirch musste abermals vertagt werden und somit steht der Vorwurf des gewerbsmäßigen Betruges immer noch ungeklärt im Raum.
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