Konkret wurden 2017 im Zuge von 214 Anklagen 119 Verurteilungen wegen Verstößen gegen das Verbotsgesetz ausgesprochen, in 21 Fällen einigte man sich auf eine Diversion. Zum Vergleich: 2016 gab es nach 213 Anklageerhebungen 85 Schuldsprüche, 2015 nur 79 nach 167 Anklagen. Die Zahl der Anzeigen lag in den vergangenen Jahren relativ konstant zwischen knapp 1.100 und 1.200.
Verhetzung: Anstieg noch deutlicher
Noch deutlicher ist der Anstieg beim Delikt Verhetzung. Da vervielfachten sich die Verurteilungen um mehr als “hundert Prozent” und “zu 90 Prozent” finden Delikte laut Justizministerium gemäß Paragraf 283 des Strafgesetzbuches in den virtuellen Netzwerken statt. 49 Schuldsprüchen 2015 und 52 im Jahr 2016 stehen hier 107 Verurteilungen 2017 gegenüber. Die Anzeigen in dem Zeitraum stiegen von 516 auf 677 und schließlich auf 827 im Vorjahr.
Straftatbestand verschärft
Dass es mehr Schuldsprüche setzt, führt der Spitzenbeamte Christian Pilnacek im “Standard” auch auf eine Verschärfung des Straftatbestandes zurück: Seit 2016 stehen bis zu zwei Jahre Haft darauf, wenn circa dreißig Menschen (davor 150) zu Gewalt aufgefordert oder zu Hass angestachelt werden. Verbreitet man Tiraden gegen eine Gruppe, sodass es ihre Menschenwürde verletzt, vor 150 Personen, wie auf Facebook, Twitter & Co leicht möglich, kann man sogar drei Jahre Haft ausfassen.
(APA)
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