Das Hamburger Landgericht gab ihr demnach Recht und stellte am 12. Juli eine einstweilige Verfügung aus, inklusive Strafandrohung über 250 000 Euro. Zuvor hatte das “Hamburger Abendblatt” berichtet.
“Yoko” wurde überklebt
Jens Kristian Peichl, der Anwalt des Barbesitzers Nima Garous-Pour, hält die Entscheidung des Gerichts für falsch – von einer Verwechslungsgefahr könne keine Rede sein. Er kündigte deshalb am Freitag an, Widerspruch einzulegen. Vorerst habe man sich jedoch an das Verbot gehalten und den Namen “Yoko” überklebt.
Bar wird geschlossen
Ob der Widerspruch erfolgreich sein wird oder nicht, eine Zukunft gibt es für die nunmehr “Mono Bar” nicht: Seit dem vergangenen Wochenende ist sie geschlossen, bestätigte Peichl. Grund hierfür sei nicht Yoko Ono, sondern ein jahrelanger Streit zwischen Garous-Pour und dem Vermieter, in dessen Folge der Mietvertrag gekündigt wurde.
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