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Wozu Gemeinden Bürger verpflichten dürfen

Ländliche Gemeinden verpflichten ihre Bürger zu Diensten für die Allgemeinheit. Oder sie zahlen sich davon frei.
Ländliche Gemeinden verpflichten ihre Bürger zu Diensten für die Allgemeinheit. Oder sie zahlen sich davon frei. ©VOL.AT/Bernd Hofmeister
Schwarzach - Mit dem ersten Schnee sind die Gemeinden wieder gefordert. Straßen müssen geräumt, Gehwege freigeschaufelt werden. Die Kosten dafür tragen die Kommunen. Vielerorts werden aber auch die Bürger in die Pflicht genommen. Dazu bedienen sie sich Gesetzen aus der Vorkriegszeit.

32 Gemeinden des Landes verpflichten ihreBürger etwa zu Hand- und Zugdiensten. „Die rechtliche Grundlage bildet die Gemeindeordnung 1935“, erklärt Peter Jäger, Geschäftsführer des Vorarlberger Gemeindeverbandes. Vorgängerbestimmungen gingen sogar bis 1864 zurück. Konkret werden Haushaltsvorstände zu Arbeiten und Dienste im Ausmaß von bis zu drei Arbeitstagen verpflichtet. Ersatzweise kann die Arbeitsleistung mit einem Geldbetrag abgegolten werden. Die meisten würden davon Gebrauch machen. Dennoch handle es sich um keine Abgabe, sondern um eine Naturalleistung derBürger, so Jäger weiter.

Sieben Stunden Gemeindienst

517.229 Euro haben Vorarlbergs Gemeinden im Vorjahr an Ersatzzahlungen für Hand- und Zugdienste eingenommen. Mit 72.211 Euro liegt die Bregenzerwälder Gemeinde Egg an der Spitze. Allgemein sind es vorwiegend Orte im ländlichen Raum, die ihren Bürger die verpflichtenden Dienste bzw. Ersatzzahlungen vorschreiben.

Den ausführlichen Artikel lesen Sie hier in der aktuellen Ausgabe der Vorarlberger Nachrichten.

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