„Ich habe bereits zwei erfolglose Alkoholtherapien hinter mir, ich trinke immer solange, bis ich nicht mehr kann“, rechtfertigt der 28-jährige Arbeiter seinen Kommentar auf Facebook. Inhaltlich ging es um einen Artikel über eine Asylunterkunft in Mäder. Befürworter und Gegner diskutierten und auch der Angeklagte dachte, er müsse den Beitrag kommentieren. „Sturzbetrunken“, wie er behauptet. „Raus das Lumpenpack, ich vermisse diesen Mann wo uns verließ 1945“ , postete er. Dass er Adolf Hitler meinte, gab er heute zu, vor der Polizei hatte er dies noch abgestritten und gemeint, dass da viele in Betracht kämen.
Weitere Äußerungen
Auch auf anderen digitalen Medien wie beispielsweise dem Handy fanden sich Hitlerbilder und verschiedene Kommentare. Bei geschmacklosen Hitlerdarstellungen und Seiten klickte der Mann „gefällt mir“ an. Insgesamt befanden die Geschworenen den Unterländer schlussendlich für schuldig, gegen das Verbotsgesetz verstoßen zu haben. Dass er bei der Tat so berauscht war, dass er nicht mehr wusste, was er tat, glaubten ihm die Laienrichter nicht. Die Strafe wurde mit zehn Monaten bedingter Haft sowie 4.500 Euro unbedingter Geldstrafe festgesetzt. Außerdem wurde dem Mann die Weisung erteilt, ein Antiaggressionstraining zu absolvieren und sich von der Bewährungshilfe helfen zu lassen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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