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Wohnbaugelder auch für EU-Ausländer

Entscheid der EU-Kommission bezüglich Wohnbauförderung könnte auch für Vorarlberger Konsequenzen haben.
Entscheid der EU-Kommission bezüglich Wohnbauförderung könnte auch für Vorarlberger Konsequenzen haben. ©VOL.AT/ Steurer
Bregenz - Verstößt die Wohnbauförderung gegen EU-Recht? Rüdisser ortet keine Ungereimtheiten.

Eine Entscheidung der EU-Kommission könnte massive Auswirkungen auf die Auszahlung der Wohnbauförderung auch in Vorarlberg haben. In einem diesbezüglichen Vorverfahren heißt es zusammengefasst: Wer Steuern zahlt, soll auch davon profitieren. Hintergrund ist die Klage eines deutschen Arbeiters in Salzburg. Dieser will in seiner Heimat ein Wohnhaus errichten und dafür auf die Salzburger Wohnbauförderung zurückgreifen. Zu Recht, sagt nun die EU – wird dem in Deutschland Steuerpflichtigen doch in Salzburg monatlich ein Prozent des Gehalts für die Wohnbauförderung abgezogen. Werde ihm diese Leistung verwehrt, sei dies ein unmittelbarer Verstoß gegen die Grundfreiheiten der EU.

Eine Entscheidung, die – sofern sie aufrecht bleibt – auch Konsequenzen für Vorarlberg hat. Die Wohnbauförderung müsste nämlich auf deutlich mehr Antragsteller als bisher aufgeteilt werden. 10.000 EU-Ausländer arbeiten in Vorarlberg, ein Teil davon als Grenzgänger, die – sofern sie etwa in Lindau ein Haus bauen wollen – durch diese Entscheidung auf die Vorarlberger Wohnbauförderung zurückgreifen könnten.

Dass die Vorarlberger Wohnbauförderungsgelder bald schon für Häuslebauer in Deutschland verwendet werden, glaubt der zuständige Landesrat und Landesstatthalter Karlheinz Rüdisser (ÖVP) jedoch nicht. „Ich bin davon überzeugt, dass wir gute Argumente haben“, betont er gegenüber den VN. Die Wohnbauförderung stehe nämlich auch einem in Österreich steuerpflichtigen EU-Ausländer zur Verfügung – nur eben nicht für einen Wohnbau im Ausland. „Somit wird er aber bei uns nicht diskriminiert“, erklärt Rüdisser.

Objektbezogene Förderung

Im Rahmen einer 15a-Vereinbarung sei darüber hinaus zwischen Bund und Ländern akkordiert, dass die Wohnbauförderung objektbezogen ist – zum Zwecke der CO2-Reduzierung. „Und unsere Klimaschutz-Ziele können wir schwer erreichen, wenn mit unserer Wohnbauförderung im Ausland gebaut wird“, argumentiert der Landesstatthalter.

Sollte es wider Erwarten zu einem Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich kommen, halten sich die Bedenken von Rüdisser trotzdem in Grenzen. „Die Zahl der Fälle wäre überschaubar. Es gibt relativ wenige Pendler von Deutschland nach Österreich“, sagt er.

Stichwort Wohnbauförderung

Ungefähr 50 Millionen Euro stehen jährlich an Wohnbauförderung für den privaten Neubau in Vorarlberg zur Verfügung. Damit werden durchschnittlich rund 850 bis 900 Einheiten gefördert, heißt es aus der zuständigen Abteilung des Landes. Neubauförderungskredite erhalten Privatpersonen für Eigenheime, Doppel- und Reihenhäuser, Eigentumswohnungen, Dienstnehmerwohnungen, Zu-, Ein- und Umbauten sowie Wohnungserweiterungen.
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