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WKÖ drängt auf Lösung für Asylwerber in Lehre

WKÖ-Präsident Christoph Leitl
WKÖ-Präsident Christoph Leitl ©APA
Die Wirtschaftskammer drängt auf eine Lösung für Jugendliche aus Drittstaaten, die in Österreich eine Lehre absolvieren.

Für sie sollte es einen Niederlassungstitel geben – und dieser wäre auch die “dringend erforderliche aufenthaltsrechtliche Lösung” für Lehrlinge, die einen negativen Asylbescheid bekommen haben. Dass sie derzeit abgeschoben werden, sorgte für breite Empörung.

“Es ist zu ersten Abschiebungen gekommen – direkt vom Lehrplatz”, beklagen denn auch die drei Grünen Landesräte Rudi Anschober (Obrerösterreich), Martina Berthold (Salzburg) und Gabriele Fischer (Tirol) in einer gemeinsamen Stellungnahme, dass “das Erfolgprojekt ‘Lehre für Asylwerbende in Mangelberufen’ in Gefahr” sei.

Dabei werden die derzeit rund 800 Asylwerber, die in einem Mangelberuf ausgebildet werden, “von den Betrieben dringend benötigt”, unterstreicht die WKÖ in der vom scheidenden Präsidenten Christoph Leitl unterzeichneten Stellungnahme. Österreich leide unter akutem Fachkräftemangel, “in vielen Branchen und Regionen Österreichs suchen Unternehmen händeringend nach Lehrlingen”.

WKÖ bedauert Fremdenrechtsnovelle

Deshalb habe die Regierung in ihrem Programm einen Niederlassungstitel in Aussicht gestellt, der es Jugendlichen aus Drittstaaten ermöglicht, hier eine Lehre zu absolvieren. In der von Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) vorgelegten Fremdenrechtsnovelle 2018 finde sich dieser “wesentliche Punkt” allerdings nicht, bedauert die WKÖ – ebenso das Rote Kreuz.

Die WKÖ regt an, den Betreffenden nach Abschluss der Lehre einen Umstieg auf eine “entsprechend angepasste Schiene der Rot-Weiß-Rot-Karte” zu ermöglichen. Außerdem bedauert die WKÖ, dass mit der Novelle Asylwerbern mit hoher Bleibewahrscheinlichkeit der Rechtsanspruch auf einen Deutschkurs genommen wird.

Kritik an Verschärfung für Jugendliche

Eine Verschärfung für Jugendliche ist Gegenstand kritischer Stellungnahmen der Volksanwaltschaft, des Ludwig Boltzmann Instituts für Menschenrechte und der Wiener Landesregierung: Künftig sollen alle für eine Straftat vorgesehenen asylrechtlichen Konsequenzen nicht nur für Erwachsene, sondern auch für Jugendliche gelten. Auch sie sollen nach einer gerichtlichen Verurteilung das Aufenthaltsrecht verlieren oder sogar abgeschoben werden können.

Mit dem Jugendgerichtsgesetz wurde der Tatsache Rechnung getragen, dass Jugendkriminalität meist Ausdruck vorübergehender Probleme bei der Anpassung an die Erwachsenenwelt ist. Deshalb sind für Jugendstraftaten generell gelindere Konsequenzen vorgesehen. Dass die Folgen im Asylbereich für Minderjährige nun die gleichen sein sollen wie für Erwachsene steht dazu im Widerspruch, stellen die Kritiker fest. Die Volksanwaltschaft lehnt die “massive Verschlechterung” für Jugendliche ab und spricht von “Anlassgesetzgebung”. Es müsse für den Asylbereich gleichermaßen gültig sein, dass die Chancen straffälliger Jugendlicher nicht durch weitere Folgewirkungen neben der Strafe erschwert oder unmöglich gemacht werden dürfen, konstatiert das Ludwig Boltzmann-Institut für Menschenrechte. Gerade im Asylbereich müsse dies gelten, meint die Stadt Wien, seien hier doch oft Jugendliche aus schwierigen Umständen, bürgerkriegsähnlichen Situationen, gänzlich anderen Rechtssystemen und mit oftmals psychischer Vorbelastung betroffen – die zudem oft unbegleitet seien und auch im Heimatland keine Familie mehr hätten.

(APA)

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