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Wirtschaftskammer bietet kostenlose Deutschkurse für Flüchtlinge an

Förderprogramm der Wirtschaftskammer Vorarlberg startet ab sofort
Förderprogramm der Wirtschaftskammer Vorarlberg startet ab sofort ©dpa
Feldkirch - Im Zuge der derzeitigen Entwicklung der Flüchtlingssituation hat sich die Wirtschaftskammer Vorarlberg dazu entschlossen, anerkannten Flüchtlingen kostenlose Deutschkurse am WIFI anzubieten.

Das neue Förderprogramm der Wirtschaftskammer Vorarlberg startet ab sofort und richtet sich an Asylberechtigte/-werber und subsidiär Schutzberechtigte.

„Wir bieten mit diesen Kursen eine Individualförderung an, die auf bereits bestehenden Maßnahmen aufbaut und sie erweitert“, erklärt Christoph Jenny, stellvertretender Direktor der Wirtschaftskammer Vorarlberg. „Unser Ziel ist es, höherqualifizierte Personen so rasch wie möglich in den Arbeitsmarkt zu integrieren.“

Welche Personen werden gefördert?

Am neuen Förderprogramm können ambitionierte Asylberechtigte/-werber und subsidiär Schutzberechtigte mit Eigeninitiative teilnehmen, wenn sie entweder über eine Berufsausbildung bzw. eine höhere Schulbildung verfügen oder einen Arbeitsplatz bzw. die Zusage eines Arbeitsplatzes nachweisen können oder aber von vertrauenswürdigen Stellen oder Personen empfohlen werden. Zusätzlich steht dieses Programm auch unbegleiteten Minderjährigen im Rahmen eines Jugendcoachings offen.

Diese Sprachniveaus werden gefördert

Gefördert werden Anfänger (Sprachniveau A1, A2) und Fortgeschrittene (Sprachniveau B1,B2) bis hin zu sehr Fortgeschrittenen (Sprachniveau C1). Grundvoraussetzungen sind die Beherrschung der deutschen Schrift sowie geringe Englischkenntnisse.

So wird die Förderung beantragt

„Über die Teilnahmeberechtigung entscheiden wir direkt im WIFI im Rahmen eines persönlichen Termins“, erklärt Christa Tschofen, Leiterin des Sprachen-Zentrums im WIFI und Ansprechpartnerin für das Förderprogramm. Folgende Unterlagen sind für die Teilnahme vorzulegen:

  • Konventionsreisepass oder Asylbescheid und gültige Karte für subsidiär Schutzberechtigte
  • Kurzer Lebenslauf, Nachweis der Berufsqualifikation bzw. Schulbildung
  • Nachweis über bereits besuchte Deutschkurse.
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