Zudem glaubt die Initiative, dass Muslime mit dem Gesetz vor verdeckten Ermittlungen geschützt werden sollen, hieß es am Mittwoch in einer Aussendung.
Ende der Beschneidungsdebatte?
Die Initiative stößt sich insbesondere an Paragraf 11 des vorläufigen Entwurfs, welcher vorliegt. “Islamische Religionsgesellschaften und ihre Mitglieder sind berechtigt, Kinder und Jugendliche durch alle traditionellen Bräuche zu führen und entsprechend den religiösen Geboten zu erziehen”, heißt es dort in Absatz 4. Dadurch solle die “ohnehin zaghaft geführte Beschneidungsdebatte” endgültig beendet werden, fürchtet Initiative-Sprecher Eytan Reif.
IGGiÖ ist gelassen
Die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGiÖ), die den Entwurf gemeinsam mit dem Kultusamt erarbeitet hat, sieht die Vorwürfe gelassen und verweist darauf, dass im Entwurf nicht dezidiert von Beschneidung die Rede sei. “Das Phänomen selektiver Wahrnehmung ist in Zeiten hitziger Debatten besonders intensiv zu beobachten”, so Sprecherin Carla Amina Baghajati.
Islamgesetz: “Schutz vor Ermittlungen”
Auch in einem anderen Punkt versucht die Glaubensgemeinschaft zu beruhigen. Paragraf 18 des vorläufigen Gesetzesentwurfs sieht eine Informationspflicht an die Glaubensgemeinschaft bei Ermittlungen gegen Funktionsträger der Glaubensgemeinschaft vor. Die Initiative sieht darin einen “Schutz vor Ermittlungen”, insbesondere der jüngst vorgestellten “Extremistengesetze”. Baghajati sieht darin eine Selbstverständlichkeit, die für jeden Staatsbürger in Österreich gelte. Auch im jüngst novellierten Israelitengesetz, an dem sich das Islamgesetz orientiert, ist dieser Passus übrigens enthalten.
“Religion ist Privatsache” gegen derlei Gesetze
Die Initiative “Religion ist Privatsache” ist allgemein für die Abschaffung von Gesetzen, die Glaubensgemeinschaften betreffen, also etwa Konkordat, Israeliten- und Islamgesetz: “Wir sind grundsätzlich gegen die Anerkennung”, so Reif. Solange Religionsfreiheit in Österreich herrscht, seien solche Gesetze schlicht nicht notwendig.
(apa/red)
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