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Winterreifenpflicht tritt ab 1. November in Kraft

Zeit zum Reifenwechsel ist gekommen
Zeit zum Reifenwechsel ist gekommen
Am Samstag tritt in Österreich die "situative Winterausrüstungspflicht" für Pkw und Lkw bis 3,5 Tonnen in Kraft. Autofahrer müssen ab 1. November bei Schnee, Matsch oder Eis mit Winterreifen unterwegs sein oder alternativ auf mindestens zwei Antriebsrädern Schneeketten montiert haben. Erlaubt ist das allerdings nur dann, wenn die Straße (fast) durchgängig mit Schnee oder Eis bedeckt ist.
Winterreifen-Test
Besonderheiten bei Winterreifen

Verstöße werden mit einer Strafe von 35 Euro geahndet. Werden andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, drohen Bußgelder in der Höhe von bis zu 5.000 Euro.

Gesetzliche Norm für Winterreifen

Als Winterreifen werden gesetzlich Modelle anerkannt, die mit den Bezeichnungen “Matsch und Schnee” (M+S, M.S. oder M&S) gekennzeichnet sind und mindestens vier Millimeter, bei Diagonalreifen fünf Millimeter Profiltiefe aufweisen. Seit heuer müssen auch Micro-Cars mit Winterreifen ausgestattet sein.

Für Lkw über 3,5 Tonnen und Omnibusse gilt eine Winterreifenpflicht unabhängig davon, ob auf der Fahrbahn Schnee liegt oder nicht. Die Winterreifenpflicht gilt bis 15. April des Folgejahres, für Busse bis 15. März.

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