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Wiener reichen 16 Klagen ein: Steuertrick könnte Facebook unter EU-Recht stellen

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Facebook ©Google

Drei Wiener Studenten von der Initiative “Europe versus Facebook” haben die irische Tochtergesellschaft von Facebook am gestrigen Freitag gleich mit 16 Anzeigen bedacht. Sie sind der Ansicht, der Datenschutz sei keinesfalls mit den europäischen Rechtsnormen vereinbar. Was anfangs als reiner Steuertrick gedacht war, könnte dem Anbieter jede Menge Kosten und handfesten juristischen Ärger einbringen.

Was Facebook eigentlich als Steueroase benutzen wollte, könnte nun Tür und Tor für zahlreiche Klagen auf europäischem Boden öffnen. Da alle User des sozialen Netzwerkes mit Ausnahme der Bürger aus den USA und Kanada ihren Vertrag mit der irischen Tochtergesellschaft abschließen, kann wahrscheinlich unabhängig vom Serverstandort der Daten das EU-Recht angewendet werden. Über eine sogenannte “Double Irish”-Firmenkonstruktion in Irland und den Cayman Islands senkt man den Steuersatz auf gerade einmal 2,4 Prozent.

Was bisher niemand bedacht hat bedeutet dies aber auch, dass sich Facebook der vergleichsweise strengen Gesetzgebung aus Brüssel und nicht den laxen Rechtsnormen der USA beugen muß. Im Gegensatz zu allen bisherigen Klagen wendet man sich nicht an die US-amerikanische Konzernzentrale, sondern direkt an die Datenschutzbehörde in Irland. Nach Ansicht der Initiatoren von “Europe versus Facebook” sei der Vertrag mit den Facebook-Nutzern nach EU-Recht “haarsträubend” und zudem “ein Paradebeispiel für eine nicht gültige Zustimmung” der User. So bestätigt man als Facebook-Nutzer, dass die eigenen Angaben jederzeit im Internet veröffentlicht werden dürfen. Die maximale Klagssumme wird sogar zum Vorteil des Anbieters auf 100 Dollar beschränkt. Auch wird bemängelt, dass die Informationen aus deaktivierten Profilen nicht von Facebook gelöscht werden. Klagen bei den US-Behörden waren aufgrund der dortigen Rechtslage aussichtslos. Man darf nun abwarten, ob die drei Wiener Studenten mehr Erfolg bei ihren Bemühungen haben werden. In jedem Fall dürfte ihr Vorgehen von anderen Klägern als Vorbild benutzt werden. In dem Fall würde sich der vermeintliche Steuervorteil des Unternehmens in ein teures Unterfangen verwandeln.

Bruggerwiesen 11,Lustenau, Austria

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