Ein 57 Jahre alter Wiener, der wegen eines Pistolenschusses in seinem Landhaus in Kärnten von Ende Oktober bis Ende November in U-Haft saß, wird laut “Kärntner Tageszeitung” wegen gefährlicher Drohung unter besonders gefährlichen Verhältnissen angeklagt. Das Projektil hatte den Kopf der 44 Jahre alten Ehefrau des Wieners nur knapp verfehlt. Richter Manfred Herrnhofer soll die Verhandlung am Landesgericht Klagenfurt ab Ende Mai führen, bis zu drei Jahre Haft drohen.
Anklage gegen Wiener aber nicht wegen versuchten Mordes
Als der Wiener noch in U-Haft saß, war von versuchtem Mord die Rede gewesen. “Der Strafantrag ist eingetroffen. Von Mordversuch findet sich darin nichts, es geht um gefährliche Drohung unter besonders gefährlichen Verhältnissen”, zitierte die Zeitung den Verteidiger des Wieners, Rudolf Mayer.
Ein Gutachter geht davon aus, dass der Pistolenschütze aufgrund der Schussposition, der Entfernung und der Art der Waffe absichtlich daneben geschossen hatte. Zudem gilt der Wiener als geübter Schütze. Die Entlassung aus der Untersuchungshaft war “unter Anwendung von gelinden Mitteln” erfolgt.
(APA)
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