Zwei Mitarbeitern der Wiener Berufsrettung wurde vorgeworfen, im Winter 2015 einen Obdachlosen mit einem Schlag ins Gesicht leicht verletzt zu haben. Beide wurden von der Rettung gekündigt. Einer der Männer wurde nun freigesprochen, wie MA-70-Sprecher Andreas Huber am Donnerstagabend einen Bericht der “Kronen Zeitung” (Freitag-Ausgabe) bestätigte.
Die Stadt Wien muss dem Sanitäter, den sie nicht mehr beschäftigt, Gehalt samt Zinsen nachzahlen und die Verfahrenskosten tragen, heißt es in dem Blatt. “Im Beweisverfahren wurde festgestellt, dass eine Entlassung nicht gerechtfertigt war”, sagte Huber. Dem Sanitäter stehen daher die seitens des Gerichts festgestellten Ansprüche bis zum Inkrafttreten der Kündigung zu.
Die Vorwürfe stützten sich auf Aussagen eines dritten Sanitäters. Das Gericht hielt ihn laut “Krone” für unglaubwürdig.
(APA, Red.)
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