Aktive Sterbehilfe als gezielte Herbeiführung des Todes aufgrund eines tatsächlichen oder mutmaßlichen Wunsches einer Person könne niemals Bestandteil ärztlichen Handelns sein, begründete Ärztekammerpräsident Thomas Szekeres den Beschluss. Vielmehr sei es Aufgabe eines jeden Arztes, statt Hilfestellung zum Sterben zu leisten, todkranke Menschen während ihrer letzten Lebensphase palliativmedizinisch zu begleiten.
In Österreich ist derzeit nicht angedacht, Sterbehilfe zu erlauben. Diskutiert wird jedoch, ob ein Verbot in der Verfassung verankert werden soll. SPÖ und Grüne lehnen dies ab. (APA)
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