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Wien beschließt verpflichtenden Weinbau

Wer in Wien künftig einen Weingarten kauft, muss diesen auch bewirtschaften.
Wer in Wien künftig einen Weingarten kauft, muss diesen auch bewirtschaften. ©APA
Wer in der Hauptstadt künftig einen Weingarten kauft, muss diesen auch bewirtschaften. Die Rebstöcke dürfen nicht mehr entfernt werden, die Nutzung der Fläche als Wiese oder Garten ist nicht mehr erlaubt. Ein entsprechendes Gesetz wird am Donnerstag im Landtag beschlossen.

Auch auf eine Bauerlaubnis für eine Villa brauchen Weingarten-Eigner nicht mehr zu hoffen. Mit der neuen Regelung werde der Immobilien-Spekulation ein Riegel vorgeschoben, wurde im Büro der zuständigen Stadträtin Ulli Sima (SPÖ) gegenüber der APA versichert. Denn zuletzt sei immer wieder in Rebflächen investiert worden – in der Hoffnung, dort einmal Gebäude errichten zu dürfen.

Die dadurch in die Höhe getriebenen Grundstückspreise hätten die Winzer zuletzt gehörig unter Druck gebracht, hieß es. Brachliegende Flächen würden zudem die typische Weinbau-Kulturlandschaft gefährden. Insgesamt verfügt die Bundeshauptstadt über 670 Hektar Weingärten und rund 250 Weinbaubetriebe.

(APA)

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